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Digitaler Kassenbon ab 2026: Das ändert sich für Kunden und Betriebe

Die Regierung sagt Kassenzetteln den Kampf an.
Die Regierung sagt Kassenzetteln den Kampf an. ©APA (Sujet)
Die Regierung bringt mit dem Registrierkassenpaket eine Digital-Offensive auf Schiene: Ab Oktober 2026 sollen Unternehmen digitale Kassenbons ausstellen dürfen. Der Papierbeleg bleibt optional. Weitere Änderungen betreffen Umsatzgrenzen und Warengruppen.

Ein am Mittwoch von der Regierung auf den Weg gebrachtes Registrierkassenpaket soll das Ende der "Zettelwirtschaft" mit sich bringen. Im Zentrum steht dabei der digitale Beleg, der den Papierbeleg aber nicht vollständig ablösen soll und außerdem eine freiwillige Maßnahme ist. Ziel der Maßnahme sei es, Unternehmen zu entlasten und mehr Rechtssicherheit zu schaffen, sagte Finanz-Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) nach dem Ministerrat.

Digitaler Kassenbon soll "Zettelwirtschaft" beseitigen

Mit dem Registrierkassenpaket werden "langjährige Forderungen der Wirtschaft nach mehr Praxisnähe" erfüllt, hieß es. Zusätzlich zum digitalen Beleg, der ab Oktober 2026 gelten soll, beinhaltet es noch die dauerhafte Verankerung der 15-Warengruppen-Regelung sowie die Anhebung der Kalte-Hände-Regelung. Dabei wird die Umsatzgrenze von 30.000 auf 45.000 Euro erhöht, was eine längst fällige Inflationsanpassung sei. Diese Maßnahme gilt bereits ab Jahresbeginn 2026.

Auch der für Bürokratieabbau zuständige Staatssekretär Josef Schellhorn (NEOS) lobte die Maßnahmen und betonte die Wahlfreiheit beim digitalen Kassenbon. Auch die Wirtschaftskammer (WKÖ), der Wirtschaftsbund und der Handelsverband begrüßten das heute beschlossene Paket.

"Es stärkt die Wahlfreiheit der Kund:innen genauso wie jene des Handels, es reduziert die Zettelwirtschaft und schafft endlich dauerhaft klare Regeln für die Betriebe", sagte Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. Der digitale Beleg dürfe aber nicht zum "digitalen Zwang" werden. Der digitale Beleg sei außerdem gut für die Umwelt und spare Müll, so WKÖ-Handelspartenobmann Rainer Trefelik. Der Wirtschaftsbund sieht in dem Paket insgesamt einen "echten Digitalisierungsschub für die Wirtschaft".

Die nun dauerhaft geltende 15-Warengruppen-Regelung schaffe zudem Planungssicherheit für kleine Händler, betonten alle drei Organisationen. Mit der 15-Warengruppen-Regelung können insbesondere kleine Handelsbetriebe - etwa im Markt-, Straßen- oder Wanderhandel - am Beleg lediglich die Warengruppe anführen und müssen nicht die genaue Warenbezeichnung verwenden.

Beleglotterie geplant

Geplant ist ab Oktober 2026 außerdem eine Beleglotterie. Im Zuge dessen können alle natürlichen Personen ihre Rechnungen beim Finanzministerium einreichen - beispielsweise über FinanzOnline - und jeden Monat Geld gewinnen. Als Gewinn sind 2.500 Euro je ausgewähltem Teilnehmenden vorgesehen. Jeden Monat sollen laut dem Gesetzesentwurf 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgewählt werden, je ausgewählter Person sind 2.500 Euro Gewinn vorgesehen. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der Beleg einen maschinenlesbaren Code hat, die einreichende Person volljährig ist und ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat. Eingereicht werden können alle Belege, die im jeweiligen Vormonat ausgestellt und übermittelt wurden.

In maximal zwei Monaten pro Jahr kann zudem eine Bonusauswahl anberaumt werden, bei der an zwei Teilnehmende 250.000 Euro Gewinn ausgeschüttet werden können. Pro Jahr stehen maximal 4 Mio. Euro für die Lotterie zur Verfügung. Die Lotterie soll einen Anreiz setzen, alle Barumsätze mit einer Registrierkasse zu erfassen. Zudem sollen die Kundinnen und Kunden damit motiviert werden, den Beleg auch entgegenzunehmen. Das Gesetz soll bis 31. Dezember 2029 gelten.

(APA/Red)

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