Derzeit ist die digitale Vignette nur über die Homepage der ASFINAG erhältlich. Durch das Rücktrittsrecht bei Internetkäufen ist diese Form der Vignette aber erst 18 Tage später gültig. Daher sollten jene Auto- und Motorradlenker, die heuer eine digitale Vignette lösen möchten, bis spätestens kommenden Sonntag den Kauf tätigen, damit das virtuelle Autobahnpickerl ab 1. Februar gültig ist und alle Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich benutzt werden können.
Ohne Vignette erwischt? 120 Euro Strafe
Vignettenpflicht gilt in Österreich für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile. Wer ohne gültiges Pickerl erwischt wird, hat eine Ersatzmautzahlung in Höhe von 120 Euro zu entrichten. Gültig ist die neue Jahresvignette bis 31. Jänner 2019. Der Kaufbeleg für die Klebevariante sollte aufbewahrt werden – er dient im Falle eines Handhabungsfehlers (Vignette falsch angebracht) als Nachweis, mit dem eine Ersatzvignette beantragt werden kann. Im Falle eines Scheibenbruches oder Totalschadens ist unter anderem die Quittungsallonge zur Einreichung nötig.
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