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Diese Sozialleistungen werden ab 2023 jährlich an Inflation angepasst

Die Sozialleistungen werden ab 2023 nun jährlich valorisiert.
Die Sozialleistungen werden ab 2023 nun jährlich valorisiert. ©APA/dpa-Zentralbild/Robert Schle
Ab dem Jahr 2023 werden jene Sozialleistungen, bei denen es bisher noch nicht so war, automatisch Jahr für Jahr an die Inflation angepasst.

Der bisherige Wertverlust der Leistungen entfällt somit. Umfasst sind mit 2023 Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus, ebenso Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag. Im September folgt die Studienbeihilfe.

Aufgestockt werden die Leistungen 2023 voraussichtlich um 5,8 Prozent. Schon bisher wertangepasst wurden etwa Pflegegeld (analog zur Pensionserhöhung) und Sozialhilfe (analog zur Ausgleichszulage). Weiterhin nicht umfasst sind Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.

Anrechnung von Papa-Monat auf Kinderbetreuungsgeldbezug entfällt

Weiters entfällt künftig die Anrechnung des Familienzeitbonus (Papa-Monat) auf einen späteren Kinderbetreuungsgeldbezug - mit dem Ziel einer Erhöhung der partnerschaftlichen Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung. Wenn man nach einem Papa-Monat auch Kindergeld bezieht, werden damit 700 Euro nicht mehr abgezogen. Beim Kindergeld selbst wiederum wird die Zuverdienstgrenze beim pauschalen Kindergeld von 16.200 auf 18.000 Euro jährlich erhöht.

Ferner soll das Schulstartgeld ab dem Jahr 2023 gemeinsam mit der Familienbeihilfe im August statt wie bisher im September ausbezahlt werden.

(APA/Red)

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