Diese Sozialleistungen werden ab 2023 jährlich an Inflation angepasst

Der bisherige Wertverlust der Leistungen entfällt somit. Umfasst sind mit 2023 Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus, ebenso Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag. Im September folgt die Studienbeihilfe.
Aufgestockt werden die Leistungen 2023 voraussichtlich um 5,8 Prozent. Schon bisher wertangepasst wurden etwa Pflegegeld (analog zur Pensionserhöhung) und Sozialhilfe (analog zur Ausgleichszulage). Weiterhin nicht umfasst sind Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.
Anrechnung von Papa-Monat auf Kinderbetreuungsgeldbezug entfällt
Weiters entfällt künftig die Anrechnung des Familienzeitbonus (Papa-Monat) auf einen späteren Kinderbetreuungsgeldbezug - mit dem Ziel einer Erhöhung der partnerschaftlichen Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung. Wenn man nach einem Papa-Monat auch Kindergeld bezieht, werden damit 700 Euro nicht mehr abgezogen. Beim Kindergeld selbst wiederum wird die Zuverdienstgrenze beim pauschalen Kindergeld von 16.200 auf 18.000 Euro jährlich erhöht.
Ferner soll das Schulstartgeld ab dem Jahr 2023 gemeinsam mit der Familienbeihilfe im August statt wie bisher im September ausbezahlt werden.
(APA/Red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.