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Diese Regeln sollte man zur Gastro-Öffnung kennen

Die Gastronomie darf am 15. Mai unter bestimmten Vorschriften wieder aufsperren.
Die Gastronomie darf am 15. Mai unter bestimmten Vorschriften wieder aufsperren. ©APA/ERWIN SCHERIAU
Die Corona-Regeln für die Gastronomie treten ab Dienstag in Kraft, sowohl Gäste als auch Mitarbeiter müssen sich an einige Vorschriften halten. Hier gibt es alle Verhaltensregeln für die Öffnung.
So geht es in der Gastronomie weiter

Das Gesundheitsministerium hat Freitagmittag die Verordnung zur Gastro-Öffnung auf seiner Homepage veröffentlicht. Offiziell erlassen wird sie kommenden Dienstag. Hier die Eckpunkte der Verordnung - diese gelten im Übrigen nicht für Spitäler und Kuranstalten, Senioren- und Pflegeheime, Schulen, Kindergärten und Horte sowie Betriebskantinen.

Corona-Regeln für die Gastronomie

- Aufsperren dürfen ab dem 15. Mai alle Betriebsarten des Gastgewerbes.

- Das Betreten ist nur von 6.00 bis 23.00 Uhr erlaubt. Wobei dies auch die Sperrstunde ist, also sitzenbleiben und austrinken geht nach 23.00 Uhr nicht mehr.

- Die Konsumation darf nicht in unmittelbarer Nähe zur Ausgabestelle erfolgen (Stichwort: Schankverkauf). Wie weit der Abstand sein muss, ist nicht vorgegeben.

- Zwischen den Besuchergruppen muss ein Abstand von mindestens einem Meter herrschen. Bei einer räumlichen Trennung muss der Mindestabstand nicht eingehalten werden.

- An einem Tisch sind vier Personen und ihre minderjährigen Kinder erlaubt. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die Gäste alle aus einem gemeinsamen Haushalt kommen (beispielsweise Erwachsene, die bei ihren Eltern leben).

- In geschlossenen Räumen müssen die Gäste vom Gastgeber zu den Tischen gebracht werden.

Maskenpflicht für Mitarbeiter

- Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen Mund und Nase abdecken. Eine spezielle Form (zum Beispiel Maske) ist nicht vorgeschrieben.

- Beim Betreten und Verlassen des Lokals muss zu Anderen ein Abstand von einem Meter gehalten werden, in geschlossenen Räumen ist Mundschutz zu tragen.

- Salz- und Pfefferstreuer und der Brotkorb stehen nicht mehr am Tisch und müssen angefordert werden.

- Vorbestellte Speisen und Getränke für eine Selbstabholung dürfen nicht vor Ort konsumiert werden.

(APA/red)

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