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Diese Lockerungen treten bereits ab Samstag in Kraft

3G statt 2G auch in der Gastronomie
3G statt 2G auch in der Gastronomie ©APA
In den Verhandlungen der Regierung am Mittwoch hat man sich darauf verständigt, dass die aktuelle epidemiologische Situation in Österreich es zulässt, ab dem 19. Februar weitere Lockerungsschritte zu setzen.
Große Lockerungen ab 5. März

Ab 5. März fallen in Österreich fast alle Corona-Maßnahmen. Doch schon ab diesem Samstag gelten neue Lockerungen:

3G statt 2G

Viele Situationen und Orte, wo man bisher geimpft oder genesen sein musste, werden ab dem 19. Februar auf 3G umgestellt. Hier gilt als Eintritt also auch ein negativer Test. Betroffen sind davon alle körpernahen Dienstleistungen, Veranstaltungen, Sportstätten, Fach- und Publikumsmessen sowie Seilbahnen, Busreisen und Ausflugsschiffe.

In "höchst vulnerablen Settings", wie etwa Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern bleibt bis 4. März für die Besucher 2G+ Voraussetzung. Sie müssen also geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen negativen Test vorweisen, wobei sowohl ein PCR- als auch ein Antigen-Test gilt. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern gilt die 2,5G-Regel, also entweder geimpft, genesen oder mit negativem PCR-Test. Am Arbeitsplatz gilt weiterhin die 3G-Regel.

Gastronomie

Auch in der Gastronomie gilt ab 19. Februar die 3G-Regel. Die Sperrstunde bleibt vorerst bei 24 Uhr. Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb sind bis 4. März weiterhin verboten. Außerdem herrscht ab 51 Personen ein Konsumationsverbot.

Auch als generelle Regel bei der Einreise nach Österreich wird im Laufe der Woche ab dem 21. Februar die 3G-Regel eingeführt. Ausgenommen sind neue Virusvarianten-Gebiete, die es derzeit aber ohnehin nicht gibt.

Ab dem 19. Februar 2022

  • Umstellung aller 2G Settings auf 3G:
    • 3G in Seilbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen
    • 3G bei körpernahen Dienstleistungen
    • 3G in Sportstätten (statt 2G)
    • 3G bei Veranstaltungen (statt 2G)
    • 3G als generelle Regel bei der Einreise (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete) wird im Laufe der Woche vom 21. Februar eingeführt
    • 3G bei Fach- und Publikumsmessen
  • In höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) bleibt für Besucher 2G+ Voraussetzung, wobei Antigen oder PCR-Tests gültig sind
  • 2,5G für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern
  • Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr
  • Weiterhin Verbot von Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb; Konsumationsverbot ab 51 Personen
  • 3G am Arbeitsplatz bleibt bestehen

(APA/VOL.AT)

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