Dienstfreistellung für Corona-Risikogruppen ab August

Personen mit erhöhtem Corona-Risiko haben damit weiter Anspruch auf Homeoffice bzw. auf befristete Dienstfreistellung. Vorläufig soll die Regelung bis Ende Oktober gelten, teilte das Wirtschafts- und Arbeitsministerium am Dienstag mit. Falls erforderlich, könne die Verordnung verlängert werden.
Dienstfreistellung für Corona-Risikogruppen ab August reaktiviert
Die Dienstfreistellung dient als Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie kann erfolgen, wenn ein Wechsel ins Homeoffice nicht möglich ist und keine praktikablen Schutzvorkehrungen am Arbeitsplatz getroffen werden können. Die anfallenden Kosten für die Freistellung werden den Unternehmen zu 100 Prozent ersetzt.
(APA/Red)
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