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Die Zahl der Drogenlenker auf Vorarlbergs Straßen nimmt zu

Schwerpunktkontrolle Polizei Bahnhofstraße Bregenz
Schwerpunktkontrolle Polizei Bahnhofstraße Bregenz ©VOL.AT/Rauch
In diesem Jahr zog die Vorarlberger Exekutive bereits 100 drogenbeeinträchtigte Fahrzeuglenker aus dem Verkehr. Das sind fünfmal mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres!

Die Polizei fischt immer mehr drogenbeeinträchtigte Fahrzeuglenker aus dem Straßenverkehr. Alleine am vergangenen Wochenende wurden 26 Personen in alkohol- und/oder drogenbenebeltem Zustand angehalten. „Wir vermerken eine sehr starke Zunahme der beeinträchtigten Fahrzeuglenker“, teilt Peter Rüscher, Leiter der Verkehrsabteilung der LPD Vorarlberg, auf WANN & WO-Anfrage mit. Der Oberstleutnant fügt hinzu: „In diesem Jahr haben wir bereits 100 Drogenlenker gestoppt. Meist handelt es sich bei den Personen um junge Männer. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum des Vorjahres waren es noch etwa 20!“ Rüscher führt die steigenden Erfolge der Polizei auf bessere Rahmenbedingungen der Exekutive sowie besser ausgebildete Beamten zurück. „Im Frühjahr wurde eine größere Anzahl von Polizisten speziell für die Erkennung suchtgiftbeeinträchtigter Lenker ausgebildet. Seither werden diese Beamten auch regelmäßig bei Schwerpunktkontrollen eingesetzt.“

„Rechtsstaatliche Probleme“

Da für Drogendelikte im Straßenverkehr im Gegensatz zu Alkohol keine Grenzwerte existieren, ist bei den Kontrollen immer auch ein Amtsarzt anwesend, der die Fahrtauglichkeit des Lenkers untersucht. Der Bregenzer Anwalt Dr. Gebhard Heinzle sieht hier allerdings mehrere „rechtsstaatlliche Problembereiche“: „Zum Polizeiarzt kommen nur Personen, bei denen im Harn Substanzen nachgewiesen wurden, oder die den Harntest ,verweigert‘ haben. Der Arzt kann daher gar nicht mehr objektiv sein. Diagnostiziert der Arzt eine Fahruntüchtigkeit, wird sofort der Schein abgenommen und ,das volle Programm‘ ausgelöst. Das Ergebnis der Blutanalyse wird nicht abgewartet.“ Es gebe auch keine objektiven Testverfahren, so Heinzle weiter: „Der Ablauf der Untersuchung obliegt dem subjektiven Belieben des Arztes. Speziell bei Cannabis – der am häufigsten festgestellten Substanz neben Alkohol – werden oft Werte unter 2 ng/ml gemessen. Die berauschende Wirkung von Cannabis klingt nach spätestens sechs Stunden ab. Trotzdem kann im Blut noch 48 Stunden später aktives THC vorhanden sein. Schon lange diskutieren Experten Grenzwerte, ich zweifle aber daran, dass diese auch bald eingeführt werden.“ Abschließend betont der Jurist aber ganz klar: „Niemand darf berauscht ein Kfz lenken – egal, ob unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.“

“Es braucht ein treffsicheres System”

Martin Pfanner, KFV Bregenz: „Kursteilnehmer, denen der Führerschein aufgrund von Drogen entzogen wurde, waren in den letzten Jahren eher Exoten. Werden aber mehr Vergehen geahndet, sind auch mehr Personen gefor dert, ihre Verkehrstauglichkeit zu beweisen. Verbreitung, Gefahrenpotenzial sowie Unfallrelevanz von Fahrten unter Drogeneinfluss sind weit weniger erforscht als bei Alkohol. Es ist wichtig, die Zahl der Drogenlenker zu reduzieren. Dazu muss ein treffsicheres System geschaffen werden, wie es bei Alkohol schon lange besteht.“

Zahlen und Fakten

177.000 Personen österreichweit gaben in einer Dunkelfeldstudie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) an, in den vergangenen zwölf Monaten ein Kfz gelenkt zu haben, obwohl sie (noch) unter Drogeneinfluss standen.

2192 Fahrzeuglenker wurden 2017 wegen Suchtgift am Steuer angezeigt. Gegenüber 2016 (1491) entspricht das einer Zunahme von 47 Prozent. In den Jahren 2010 bis 2014 lag die Zahl noch unter 1000 Personen.

100 Drogenlenker wurden in Vorarlberg heuer von der Polizei bereits aus dem Verkehr gezogen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 20 Personen – eine Verfünffachung!

3633 € Strafe können auf drogenbeeinträchtigte Lenker zukommen. Zudem müssen sich die Fahrer einem Verkehrscoaching unterziehen. Bei Verweigerung der Untersuchung kann es allerdings noch teurer werden.

1 Monat lang wird der Führerschein bei einem Erstvergehen mindestens abgenommen. Bei Verweigerung der Untersuchung durch den Polizeiarzt dauert der Führerscheinentzug mindestens ein  halbes Jahr

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