Es sei „zum ersten Mal, dass ich höre, dass es so etwas gibt“, sagte Strafrichterin Sandra Preßlaber. Sie sprach von der sogenannten Stereowatsche. Damit platzte am 31. August vor einem Lokal in Gaschurn einem 19-Jährigen am linken Ohr das Trommelfell.
Der geständige und unbescholtene Täter wurde dafür gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 720 Euro verurteilt – 180 Tagessätze zu je vier Euro. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 360 Euro. Der Schuldspruch erfolgte wegen schwerer Körperverletzung mit einer möglichen Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der 19-jährige Montafoner hatte mit beiden Händen gleichzeitig gegen die Ohren des gleichaltrigen Montafoners geschlagen. Deshalb wird ein solches Vorgehen als Stereowatsche bezeichnet. Der Zivildiener behauptete, der Student habe ihn beim Verlassen des Lokals angerempelt und ihn verbal provoziert.
Der Student bestritt das. Er habe nichts getan und zunächst einen Schlag gegen den Kopf einstecken müssen. Danach habe er etwas gesagt und dann die Stereowatsche erhalten. Das geplatzte Trommelfell am linken Ohr habe ihm gut drei Wochen lang Schmerzen bereitet. Dem Verletzten muss der Angeklagte als Teilschmerzengeld 500 Euro bezahlen.
Der Beschuldigte hatte wegen eines ähnlichen Vorfalls 2011 ohne Verurteilung eine Diversion mit einer Geldbuße erhalten. Warum er neuerlich gewalttätig geworden sei, wollte Staatsanwalt Daniel Simma wissen. Er sei eben provoziert worden, sagte der 19-Jährige.
Mildernd wertete das Gericht bei der Strafbemessung auch den Umstand, dass der Beschuldigte zur Wahrheitsfindung beigetragen habe. Denn zunächst habe die Polizei gegen einen anderen Tatverdächtigen ermittelt, merkte die Richterin an. Dann habe aber der 19-Jährige Verantwortung übernommen und ein reumütiges Geständnis abgelegt.
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