In Feldkirch werden öffentliche Verkehrsflächen im Ausmaß von rund 1.650m² an 38 Standorten in Form von Gastgärten verwendet. Um den Gastronomiebetreiber*innen unter die Arme zu greifen, reduziert die Stadt Feldkirch das Benutzungsentgelt für die Gastgartensaison 2020 um 60 Prozent.
Die COVID-19-bedingten Einschränkungen beim Betreten von öffentlichen Orten und insbesondere von Gastronomiebetrieben haben zusammen mit der Ende September verschärften Sperrstundenregelung für die Feldkircher Gastwirte Erschwernisse in bislang nicht bekanntem Ausmaß mit sich gebracht, da der Betrieb im Wesentlichen in den Gastgärten stattfinden musste.
Die betroffenen Unternehmer*innen wurden bereits im Rahmen der „Förderveranstaltung für Feldkircher Innenstadtunternehmen“ in Form von betrieblichen Erleichterungen unterstützt, um das gesellschaftliche Leben in Feldkirch nach dem „Lockdown“ wieder in Gang zu bringen bzw. in Gang zu halten. Eine erneute Unterstützung von Seiten der Stadt Feldkirch wurde am Montag einstimmig im Stadtrat beschlossen.
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