Die bevorstehende Omikron-Variante macht - nach den erst kürzlich verkündeten Lockerungen - auch in Österreich schon wieder Verschärfungen bei den Corona-Maßnahmen notwendig.
- Die derzeit auf 23 Uhr festgelegte Sperrstunde wird ab 27. Dezember auf 22 Uhr vorverlegt
- Einschränkungen kommen auch für Veranstaltungen
- Zu Silvester wird die geplante Sperrstunden-Ausnahmeregelung gestrichen.
Im Folgenden die Details für die Zeit rund um Weihnachten und Neujahr:
WEIHNACHTEN und SILVESTER
- Nach wie vor aufrecht bleibt - bis auf weiteres - der Lockdown für Ungeimpfte.
- Ausnahmen für diese Personengruppe hatte die Regierung bereits zuvor für die Weihnachtsfeiertage und für den Jahreswechsel verkündet, diese bleiben bestehen.
- Am 24., 25. und 26. Dezember sowie zum Jahreswechsel, also am 31. Dezember, ist auch den Nicht-Immunisierten das Feiern im kleinen Kreis gestattet. Der Besuch von Zusammenkünften mit maximal zehn Personen gilt an diesen Tagen als Ausnahmegrund, das Haus zu verlassen. Dafür benötigt man keinen gültigen 2-G-Nachweis.
SPERRSTUNDE
- Neu ist, dass ab dem 27. Dezember die (Corona-bedingt) derzeit auf 23 Uhr festgelegte Sperrstunde in ganz Österreich auf 22 Uhr vorverlegt wird. Dies gilt auch zu Silvester - und zwar nicht nur in der Gastronomie, sondern auch in allen Tourismusbetrieben. Ein Ausweichen auf Hotel-Bars oder -Restaurants wird somit ausgeschlossen.
- Auch rät das neue Gremium der gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination (Gecko) von Silvester-Feiern grundsätzlich ab. Man solle sich möglichst nur in kleinem Kreis treffen - und das mit vorherigem Test.
EVENTS
Verschärfungen gibt es bei Veranstaltungen.
- Zusammentreffen ohne zugewiesene Sitzplätze sollen ab dem 27. Dezember nur noch mit maximal 25 Personen möglich sein - und zwar drinnen wie draußen, dabei gilt weiterhin die 2-G-Regel.
- Werden die Plätze zugewiesen, so können maximal 500 Personen zusammenkommen.
- Höchstens 1.000 Teilnehmer sind gestattet, sofern zusätzlich zur 2G-Regel auch ein PCR-Test verlangt wird.
- Bis zu 2.000 Personen dürfen an einem Event teilnehmen, wenn diese dreifach geimpft sind und zusätzlich ein PCR-Test vorgelegt wird.
EINREISE
- Die Länder Großbritannien, Norwegen, Dänemark und die Niederlande werden mit Wirkung 25. Dezember zu Virusvarianten-Gebieten erklärt, womit grundsätzlich zwingend eine Quarantäne von zehn Tagen notwendig wird. Ausgenommen davon sind jedoch dreifach Geimpfte mit gültigem PCR-Test.
(APA)
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