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Teil 1 „Die gesamte Bandbreite des Verwaltungsrechts“

Christian Winder ist von Beginn an für die juristische Betreuung des Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahrens und privatrechtliche Vereinbarungen zuständig.
Christian Winder ist von Beginn an für die juristische Betreuung des Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahrens und privatrechtliche Vereinbarungen zuständig.
Von wegen Spitzen- und Regelenergie! Das Obervermuntwerk II sorgt in erster Linie für Grundlast – und zwar auf dem Schreibtisch von Christian Winder, dem für das Großprojekt zuständigen Juristen.
Megaprojekt Obervermuntwerk II

Christian Winder hat in Innsbruck Jus studiert, im Anschluss daran das Gerichtsjahr absolviert und ein Verwaltungspraktikum beim Land Vorarlberg. Später verdiente er seine ersten Brötchen als Notariatsanwärter, bevor er dem Ruf von illwerke vkw folgte und in die Rechtsabteilung des Energiedienstleisters wechselte. Der 42-jährige wirkt eigentlich recht entspannt – was verwundert, wenn man seine Aufgaben bei dem Kraftwerksprojekt einmal aus der Nähe betrachtet. „Ich bin beim Obervermuntwerk II seit Beginn für die juristische Betreuung des Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahrens und privatrechtliche Vereinbarungen zuständig“, erklärt Winder seine Tätigkeit.

Dabei hat der Bregenzer alle Hände voll zu tun, denn „als Jurist durfte ich mit dem Obervermuntwerk II die gesamte Bandbreite des Verwaltungsrechts erfahren“, erzählt der Rechtsexperte mit einem Augenzwinkern.

„Das Obervermuntwerk II war und ist deswegen so herausfordernd, weil wir aufgrund der Hochgebirgslage mit einer ganz speziellen Situation umgehen müssen“, so Winder. Die geringe Anzahl nutzbarer Flächen für die Lagerung und Montage beschränken die Ausweichmöglichkeiten im Falle einer Behördenauflage auf ein Minimum. So kann es durchaus passieren, dass ein geringes Vorkommen einer geschützten Pflanze, oder eine mögliche Gefährdung von Kulturgut die Betreiber vor eine große Herausforderung stellt. Hier waren Geschick und Diplomatie gefragt. „Es wurden Lösungen für alle Fragestellungen gefunden und so können wir heute sagen, dass wir dieses Großprojekte sogar innerhalb des gesetzten Zeitplans abschließen können – zumindest baulich“, freut sich der Jurist.

In der Tat ist seine Aufgabe noch lange nicht erledigt. Nach dem Genehmigungsbescheid Ende 2012 nutzten verschiedene Parteien sämtliche Rechtsmittel und erwirkten ein Verfahren vor dem Umweltsenat und bis zum Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof. Rückblickend ist für Christian Winder klar: „Man kann ein UVP-Verfahren erst dann erlernen, wenn man mittendrin steckt. Besonders hilfreich war zu dieser Zeit die Tatsache, dass im Unternehmen schon Erfahrungswerte durch das Kopswerk II vorhanden waren – und natürlich war das Expertenwissen ausgewiesener Fachexperten sehr wertvoll.“

Mit dem endgültigen „Ja“ und dem Baustart war für den passionierten Klavierspieler die Arbeit allerdings noch lange nicht getan, denn die durch das Kraftwerk verursachte Grundlast bleibt noch eine ganze Weile bestehen. Schon während der Bauzeit gab es eine Vielzahl von Änderungen und Optimierungen, die ihrerseits wieder Änderungsverfahren und neue behördliche Bestimmungen bedingten. Seit dem Baustart steht Winder außerdem im permanenten Austausch mit den Behörden, denn alleine die Anzahl der Bescheidauflagen, die im EDV-System hinterlegt sind, belaufen sich auf mehr als 1.000 Tätigkeiten.

Einen klaren Kopf behält der ausgewiesene Frankreich-Fan durch die Musik. Allerdings kommt dieses Hobby durch verschiedene Umstände derzeit viel zu kurz. Einer dieser Umstände ist die Hellhörigkeit seiner Wohnung, die aus Rücksicht auf die Nachbarn keine lauten Töne verzeiht. Generell sind dem Rechtsexperten die lauten Töne ohnehin fremd und so wird er sich am Ende auch mit einem elektronischen Klavier begnügen – zähneknirschend zwar, aber doch!

 

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