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Die Chemiewaffenkonvention und ihre Wächter

Mit der Rückkehr der Diplomatie in den Syrien-Konflikt rückt die internationale Chemiewaffenkonvention in den Blickpunkt.
Syrien: Hoffnung auf politische Lösung

Sie trat 1997 in Kraft und verbietet Entwicklung, Produktion, Besitz, Weitergabe und Einsatz chemischer Waffen. Syrien zählt neben Angola, Ägypten, Nordkorea und dem Südsudan zu den weltweit nur fünf Staaten, die das Abkommen nicht unterzeichnet haben. Zwei weitere Staaten, Israel und Myanmar, haben die Vereinbarung bisher nicht ratifiziert.

Die Konvention ergänzt das Genfer Protokoll von 1925, das lediglich den Einsatz von Brand-, Gift- und anderen Gasen sowie der biologischen Kriegführung untersagt. Diese alte Vereinbarung hat Syrien im Gegensatz zur Chemiewaffenkonvention unterzeichnet.

Überwacht wird die Einhaltung der Konvention von der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) mit Sitz in Den Haag. Sie nimmt auch Inspektionen vor, um die Vernichtung bestehender Chemiewaffen-Arsenale zu verifizieren. Zudem überwacht sie die chemische Industrie, um die Produktion neuer Waffen zu verhindern. Unterzeichner der Chemiewaffenkonvention verpflichten sich, ihre C-Waffenbestände offenzulegen und diese ebenso wie die Mittel zur Produktion der Waffen unter internationaler Aufsicht zu zerstören. Die OPCW war auf Bitte der Vereinten Nationen auch an den bisherigen C-Waffeninspektionen in Syrien beteiligt. Generaldirektor der Organisation ist seit 2009 der Türke Ahmet Üzümcü.

Größte C-Waffe-Arsenale in USA und Russland

Die weltweit größten Chemiewaffen-Arsenale lagern in den USA und Russland. Zu den Staaten, die C-Waffenbestände deklariert haben, gehören außerdem Albanien, Indien, der Irak sowie Libyen. In den Konventionsstaaten gab es ursprünglich nach OPCW-Angaben rund 71.000 Tonnen chemischer Kampfstoffe, die in 8,6 Millionen Geschosse oder Container abgefüllt waren. Knapp 58.000 Tonnen davon wurden bisher unter Aufsicht zerstört. Zum Vergleich: Eine stecknadelkopfgroße Menge eines Nerven-Kampfstoffes genügt, einen erwachsenen Menschen binnen Minuten zu töten.

Bei der Vernichtung der Waffen müssen bestimmte Vorschriften beachtet werden: sie dürfen beispielsweise nicht einfach ins Meer gekippt, vergraben oder unter offenem Himmel verbrannt werden. (APA/ red)

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