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„Die Assistenz zum Leben muss die erste Aufgabe bleiben“

Die Selbstbestimmung braucht mehr Schutz.
Die Selbstbestimmung braucht mehr Schutz. ©Elke Kager-Meyer
Caritas Vorarlberg zum Gesetzesentwurf zur Regelung des assistierten Suizids

 

Caritasdirektor Walter Schmolly begrüßt das klare Bekenntnis zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung. Den Gesetzesentwurf zur Regelung des assistierten Suizids liest er aber mit Sorge. Der assistierte Suizid dürfe keinesfalls zum Normalfall werden.

 

Der Entscheid des Höchstgerichts, dass die Bestrafung der Mithilfe am Suizid „dem Recht auf Selbstbestimmung widerspricht“, bringt weitreichende Konsequenzen mit sich. In einer ersten Reaktion zu der am Wochenende präsentierten Vorlage zum Sterbeverfügungsgesetz, das Mitte Dezember im Parlament verabschiedet und mit Jänner 2022 in Kraft treten soll, begrüßen Caritasdirektor Walter Schmolly und Karl Bitschnau, Leiter von Hospiz Vorarlberg, in erster Linie die angekündigte Einrichtung eines Hospiz- und Palliativfonds. Damit verbunden sind Zuschüsse des Bundes an die Länder zum weiteren Ausbau und zur Finanzierung einer angemessenen Hospiz- und Palliativversorgung. „Das sind wichtige Investitionen, die ein Leben in Würde und Geborgenheit bis zuletzt für alle Menschen möglich machen.“ Den Ausbaubedarf in Vorarlberg sehen sie vor allem im Bereich des Mobilen Palliativteams und der Versorgung von Kindern.

 

Der assistierte Suizid darf nicht zur Normalität werden.

Was den Gesetzesentwurf zur Regelung des assistierten Suizids angeht, ist Walter Schmolly grundsätzlich froh, dass nun ein erster Entwurf vorliegt und damit verhindert wird, dass in dieser sensiblen Frage mit Anfang 2022 ein rechtsfreier Raum entsteht. Der konkrete Entwurf wirft bei ihm allerdings eine große Frage auf: „Wird durch dieses Gesetz die Tür nicht zu weit aufgestoßen, sodass der assistierte Suizid zu etwas nahezu `Normalem´ und `Alltäglichem´ wird?“ „Du zählst, weil Du du bist. Und du wirst bis zum letzten Augenblick deines Lebens eine Bedeutung haben“, hat die Hospiz-Gründerin Cicely Saunders geschrieben. In diesem Sinne muss es, so Walter Schmolly, „das gemeinsame Bemühen von uns allen sein, dass jeder Mensch bei aller verständlichen Angst und Sorge in Bezug auf die letzte Lebensphase dann doch in das Vertrauen hineinfindet, auch diese Etappe in seinem Leben gut durchleben zu können.“ Auch wenn die Assistenz zum Suizid nun straffrei gestellt wird, dürfen wir dieses oberste Ziel nicht aus den Augen verlieren. Die bedingungslose Assistenz zum Leben muss unsere gemeinsame erste Aufgabe bleiben. Ist unter dieser Rücksicht die Namensgebung „Sterbeverfügungsgesetz“, die in Anlehnung an die Patientenverfügung gewählt wurde, nicht ein falsches Signal für eine Normalität, die dem assistierten Suizid nicht zukommen darf? „Auch dass das tödliche Präparat in der Apotheke abgeholt wird, gibt dem Vorgang den Charakter von Alltäglichkeit. Wollen wir das?“

Der Caritasdirektor betont, dass im Einzelnen im Gesetzesentwurf das Bemühen um verantwortungsvolle Lösungen deutlich spürbar ist. Ein ganz wesentlicher Punkt sei allerdings noch zu wenig im Blick: Bei der Aufhebung des Verbots des assistierten Suizids hat der Verfassungsgerichtshof vor allem mit dem Recht des Menschen auf Selbstbestimmung argumentiert. Zugleich hat er einen wichtigen Hinweis gemacht, nämlich dass die freie „Selbstbestimmung durch vielfältige soziale und ökonomische Umstände beeinflusst wird. „Letztlich geht es darum, dass Menschen den assistierten Suizid nicht aus der Sorge heraus wählen, dass sie jemandem zur Last fallen oder weil sie sich sonst irgendwie gedrängt fühlen.“ Der Gerichtshof hat gefordert, dass im neuen Gesetz Maßnahmen vorzusehen seien, die das verhindern. Der Gesetzesentwurf sieht aber einzig die Aufklärung im Rahmen von Gesprächen mit einer Ärztin oder einem Arzt vor. „Das ist zu wenig. Es kann nicht alles in ein medizinisches Gespräch gepackt werden. Es wäre wichtig, dass zusätzlich eine psychologische und psychosoziale Beratung vorgesehen wird.“

 

 

 

 

Zahlen und Fakten zu Hospiz Vorarlberg:

 

1.193 schwerkranken Menschen wurde durch die Einsätze von Hospiz Vorarlberg ein würdevolles Leben bis zuletzt ermöglicht.

 

21.701 ehrenamtliche Stunden haben 237 Hospizbegleiter*innen im vergangenen Jahr geleistet, um Menschen an ihrem Lebensende sowie Trauernde zu begleiten.

 

1.026 Einsätze des Mobilen Palliativteams machten es den 426 betroffenen, schwer erkrankten Frauen und Männern möglich, länger zuhause im gewohnten Umfeld bleiben zu können.

 

128 Gäste fanden im Hospiz am See ein letztes Zuhause.

 

48 Familien wurden durch Hospiz für Kinder begleitet und waren diesen ein wertvoller Halt in turbulenten Zeiten.

 

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