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Definitiv zum Schmunzeln: Der Konsumentenschutz-Fall des missratenen Schüblings.
Definitiv zum Schmunzeln: Der Konsumentenschutz-Fall des missratenen Schüblings. ©VOL.AT/Matthias Rauch, Hofmeister

Die 7 kuriosesten Fälle aus 60 Jahren Konsumentenschutz

Konsumentenberatung ist an und für sich eine recht ernste Angelegenheit. Geht es doch meist darum, dass Konsumenten von findigen Geschäftemachern übervorteilt werden. In den Archiven findet sich aber auch Heiteres und Kurioses.
10 Jahre Konsumentenschutz für alle

Von Spektakulär bis Heiter

Hahn ohne Krallen

Herr B. war Besitzer eines stattlichen Hühnerstalls und passionierter Geflügelzüchter. Die Hühnerwelt war für ihn lange Zeit in Ordnung, bis – ja bis sein bewährter Zuchthahn Eduard mit sich und seinen Hühnern abschloss und sein rundum gackerndes Lebenswerk beendete. Jetzt war sozusagen Not am Hahn und Herr B. befürchtete bereits einen empfindlichen Produktionsausfall. In dieser Notsituation kam ihm ein kurzfristig anberaumter Hühnermarkt in der Nachbargemeinde gerade recht. Das Angebot entsprach aber in keiner Weise den züchterischen Maximen von Herrn B. Keine einziges der angebotenen Federviecher konnte seinem Eduard nur annähernd die Flügel reichen. Doch dann kam doch noch die Rettung: In Form eines stattlichen Hahns, der in seinem Käfig laut krähte und der anwesenden Hühnerwelt den Kopf verdrehte. Das war er – Eduards Nachfolger. Da störte es Herrn B. auch nicht weiter, dass sein neuer Stolz keine Krallen hatte. Ein, wie er meinte, zu vernachlässigender Schönheitsfehler, über den er vom Vorbesitzer informiert wurde. Zwei Wochen nach dem vermeintlich erfolgreichen Hühnerdeal erschien Herr B. fassungslos in der Konsumentenberatung der AK. Er wolle diesen unglückseligen Hahn, den er verwünsche, nicht mehr sehen. Der Kauf müsse rückgängig gemacht werden, ein Umtausch sei das Mindeste, verlangte er. Der Grund für seine Rage: Sein neuer Hahn sei zwar der absolute Renner bei seinen Hühnern, doch stellten sich technische Probleme ein, wenn er seiner arterhaltenden Arbeit nachkommen wollte. Kurz gesagt: Der Hahn rutschte von der Henne, lange bevor er das hätte tun sollen. Ein haltloser Liebhaber sozusagen. Herrn B. blieb nichts anderes übrig, als sich neuerlich auf die Suche nach einem potenten Nachfolger für Eduard zu machen – schließlich hatte ihn der Verkäufer darüber aufgeklärt, dass es sich um einen krallenlosen Hahn handelte.

Der missratene Schübling

Weil den Ländle-Metzgern ihr Schübling heilig ist und dieser sich von Knackern und ähnlichen gefüllten Gedärmen klar abheben soll, wurde im österreichischen Lebensmittelbuch haarklein festgehalten, was für einen Schübling gerade gut genug ist und was nicht. Bei einem der legendären Schübling-Tests der AK Vorarlberg schnitt das Produkt eines Oberländer Fleischers nicht wirklich gut ab. Maßgeblicher Grund dafür war, dass die Wurst Inhaltsstoffe aufwies, die in einen echten Vorarlberger Schübling einfach nicht hineingehörten. Der missratene Schübling wurde daher um eine Stufe abgewertet. Das missfiel dem Meister dermaßen, dass er die AK-Konsumentenberatung anrief und seinem Unmut lautstark Luft verschaffte. Dem guten Rat der Konsumentenberaterin am anderen Ende der Leitung, er solle sich halt ans Lebensmittelbuch halten, schmetterte der Fleischer wutentbrannt entgegen: „Jo was moanand ihr, was i mit am übriga Leaberkäsbrät tua soll – furtwörfa oder was?“

Testsieger mit Schwächen

Wie informierte Konsumenten wissen, veröffentlicht die Arbeiterkammer immer wieder Testberichte, die über die Stärken und Schwächen verschiedenster Produkte Auskunft geben. So auch einen entsprechenden Bericht über Kondome, der – wie man sich unschwer vorstellen kann – auf reges Interesse in der Bevölkerung stieß. Es war nach der Veröffentlichung des Gummi-Tests gerade einmal knapp ein Jahr vergangen, als sich eine attraktive Dame mit einem Kinderwagen in den dritten Stock des AK-Gebäudes mühte und sich an der ersten Bürotüre der Konsumentenberatung Einlass verschaffte. Freundlich erkundigte sich die Beraterin nach dem Problem der Dame. Nun: Das Problem war 60 Zentimeter groß und etwa fünf Kilo schwer. Die Dame ergriff also ihr Problem im Kinderwagen und präsentierte es der verblüfften Konsumentenberaterin frustriert mit den Worten: „Sehen Sie, das ist Ihr Testsieger!“

Älterer Herr sucht jüngere Dame

Der ältere Herr war der letzte Vertreter seines Stammbaumes und da er den Namen seiner Familie erhalten wollte, begab er sich noch einmal auf Freiersfüße. Er hatte sich einen Stammhalter in den Kopf gesetzt. Dieses Vorhaben gestaltete sich aber – und damit hatte Herr K. auch gerechnet – nicht ganz einfach. Es war daher nur logisch, dass er sich professionelle Hilfe besorgte. Ein Partnervermittlungsinstitut sollte sich seiner annehmen. Einzige Vorgabe seinerseits: Seine Zukünftige dürfe nicht älter als 35 sein, schließlich wolle er noch Vaterfreuden entgegensehen. Die Stirn des ersten Vermittlers legte sich in Falten. Das sei höchstens mit einer Stange Geld zu machen. Damit konnte er Herrn K. keineswegs zufrieden stellen. Ein zweites Büro wollte unserem alten Herrn eine Philippinin vermitteln, der aber wollte lieber etwas Bodenständiges. Ein drittes Büro schließlich schloss mit Herrn K. einen Vermittlungsvertrag, von welchem sich unser Rentner auf Freiersfüßen kurz darauf wieder lösen wollte. Sein in seinen Augen gewichtiges Argument: „Das Institut vermittelte mir eine 50 Jahre alte Frau. Ich frage Sie, was soll ich mit der guten Dame anstellen? Mehr als Spazierengehen ist da wohl nicht mehr drin.“

Und da war noch …

… ein Ehepaar, das mit der Urlaubswohnung ganz und gar nicht einverstanden war. Nicht nur, dass sich in der Küche bis zu acht Zentimeter große Kakerlaken tummelten, auch die Klodichtung war defekt. Die gepeinigten Urlauber standen nach jedem Spülvorgang fast knöcheltief im Wasser.

… ein Herr, der seine neue Waschmaschine zurückgeben wollte. Die Beschwerde: Er habe seine Unterhosen gewaschen – diese seien erstens nicht sauber und zweitens von der Maschine beschädigt worden. Nach einer genaueren Befragung durch einen Konsumentenberater gab der gute Mann zu, dass die Hosen a) sehr stark verschmutzt waren und b) er nicht mehr wisse, ob das Loch in der Hose schon vor dem Waschvorgang existierte. Er zog seine Beschwerde zurück und behielt die Maschine.

… ein enthusiastischer Weintrinker, der auf der Dornbirner Messe eine größere Menge besten Rebensaftes orderte. Als die Flaschen zu ihm nach Hause geliefert wurden, verweigerte er die Annahme mit der Begründung, dass der Wein zu teuer sei. Auf die Frage, ob er das nicht auch schon vorher gewusst habe, entgegnete der Mann selbsterkennend: „Bi dr Bschtellung bin i halt scho bsoffa gsi.“

Die PK der AK zum Konsumentenschutz

(Red.)

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