Die Wettbewerbsbehörde gehe in einem Verfahren dem Verdacht nach, dass Facebook bei den Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten seine mögliche marktbeherrschende Stellung missbrauche, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Mittwoch.
Eine Facebook-Sprecherin erklärte in einer ersten Reaktion: “Wir sind überzeugt, dass wir das Recht befolgen und werden aktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um dessen Fragen zu beantworten.”
Umfang der Datenerhebung unzulässig?
Facebook erhebe von seinen Nutzern in großem Umfang persönliche Daten und ermögliche durch die Bildung von Nutzerprofilen Werbekunden ein zielgenaues Werben, teilte das Bundeskartellamt mit. Es müsse geprüft werden, “ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden”.
Es gebe erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Vorgehensweise des Unternehmens, betonte die Behörde. Ein solcher Verstoß könne auch kartellrechtlich relevant sein, wenn ein Zusammenhang mit der dominierenden Stellung des Unternehmens bestehe. Diverse deutsche Datenschützer und Verbraucherorganisationen werfen Facebook schon seit einiger Zeit vor, zu viele Daten zu erheben und dies nicht transparent genug zu tun.
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