Die Gemeinde hatte 2006 die Änderung einer Grundstückswidmung von Hauptwohnsitz auf Ferienwohnung in Oberlech abgelehnt. Darin sieht der Deutsche laut eines Berichts der Wirtschaftspresseagentur.com einen Bruch von EU-Recht und will notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof gehen.
Der Deutsche verschickte eine Anzeige an die BH Bludenz, in der er erklärte, dass er die Wohnung vorläufig nicht als Hauptwohnsitz verwende. In der Umgebung der Wohnung befänden sich praktisch lauter Ferienwohnungen, außerdem hätten auch Grundstücke in unmittelbarer Nachbarschaft eine Ferienwohnungswidmung erhalten.
Die Verweigerung der Ferienwohnungsnutzung widerspricht den Grundfreiheiten der Europäischen Union, insbesondere der Kapitalsverkehrsfreiheit und dem allgemeinen Diskriminierungsverbot der EU-Verträge, stellte der Deutsche in seiner Anzeige fest. Er poche auf Gleichbehandlung. Die BH Bludenz rechnet erst 2008 mit einer ersten Entscheidung.
Der Lecher Bürgermeister Ludwig Muxel kommentierte die Angelegenheit gelassen. Das Vorarlberger Raumplanungsgesetz ist EU-konform. Es kann im konkreten Fall nicht sein, dass zuerst ein Hauptwohnsitz angekündigt wird und dann eine Ferienwohnung daraus gemacht werden soll. Das wäre der Untergang von uns allen, wenn das durchginge, so Muxel.
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