Der deutsche Immobilienhändler war 2008 vom Landgericht Bochum wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 7,5 Mio. Euro verurteilt worden. Zudem musste er dem Fiskus 11,9 Mio. Euro für hinterzogene Steuern nachzahlen. Der Unternehmer, der sein Geld in Liechtenstein in Familienstiftungen gesteckt hatte, beschuldigte die damalige LGT Treuhand, ihn im Zusammenhang mit der deutsch-liechtensteinischen Steueraffäre im Jahre 2008 nicht rechtzeitig über den Datendiebstahl informiert zu haben. Sie sei durch Verletzung von Sorgfaltspflichten verantwortlich für im Nachhinein zu hoch angesetzte Steuern.
Das Landgericht in Liechtenstein hatte geurteilt, der Betroffene habe keine Zeit für eine Selbstanklage gehabt, da er zu spät über den Datendiebstahl informiert worden sei. Hätte er sich rechtzeitig selbst angezeigt, wäre dem Kläger nach Auffassung des Gerichtes eine Millionenstrafe erspart geblieben.
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