Nach Informationen der “Süddeutschen Zeitung” fällte das fürstliche Landgericht in Liechtenstein ein entsprechendes Urteil. Darin heiße es, dass die damalige LGT-Treuhand AG den Kläger zu spät darüber informiert habe, dass seine Kundendaten und die von mehreren hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren.
Der Datendieb war ein früherer Mitarbeiter, der die CD mit den Daten für 4,5 Mio. Euro dem deutschen Bundesnachrichtendienst verkauft hatte. Dadurch war vor zwei Jahren unter anderen Post-Chef Klaus Zumwinkel als Steuersünder aufgeflogen.
Weil mehrere Bundesbürger ähnliche Klagen planen, sei das Urteil mit Spannung erwartet worden, schreibt die Zeitung. Die Argumentation der enttarnten Steuersünder ist demnach im Wesentlichen dieselbe: Hätte die LGT Treuhand sie unverzüglich über den Datenklau informiert, hätten sie sich selbst beim deutschen Fiskus anzeigen oder von einer zeitweiligen Amnestie profitieren können. Dadurch wären sie mit geringeren Geldstrafen weggekommen als dies nach ihrer Enttarnung der Fall ist.
Das fürstliche Landgericht in Vaduz bewertete dies dem Bericht zufolge ähnlich und gab damit dem Kläger Recht. Das Urteil aus Vaduz sei noch nicht rechtskräftig, die Nachfolgegesellschaft der LGT Treuhand, die Fiduco Treuhand AG, habe Berufung angekündigt.
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