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Deutscher Bundestag billigte Pkw-Maut

Deutscher Bundestag billigt Pkw-Maut: Ab 2016 wird kassiert.
Deutscher Bundestag billigt Pkw-Maut: Ab 2016 wird kassiert. ©DPA
Der Deutsche Bundestag hat die umstrittene Pkw-Maut in Deutschland gebilligt. Mit den Stimmen der Koalition passierte das Vorhaben von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) heute, Freitag, das Parlament. Der Bundesrat befasst sich Anfang Mai mit dem Vorhaben, kann das Gesetz aber nicht stoppen.
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Die Abgabe soll für alle Nutzer von Autobahnen und Bundesstraßen erhoben werden. Für ausländische Fahrzeughalter wird sie aber auf Bundesstraßen ausgesetzt, um den kleinen Grenzverkehr nicht zu belasten. Deutsche müssen automatisch eine Jahresvignette kaufen. Ausländer können Jahresvignetten sowie Zehn-Tages- und Zwei-Monats-Vignetten kaufen. Die Preise der Kurzzeitvignetten werden gestaffelt. Dies hatte die SPD mit Hinweis auf Bedenken der EU-Kommission noch durchgesetzt. Der Preis der Vignetten wird nach Größe und Schadstoffausstoß des Autos bemessen.

Unterm Strich zahlen nur Ausländer

In Deutschland registrierte Halter sollen entsprechend der Maut-Kosten bei der Kfz-Steuer entlastet werden, sodass unter dem Strich nur Ausländer zahlen. Im Schnitt wird sie bei rund 74 Euro liegen. Sie soll ab 2016 kassiert werden und jährlich 500 Mio. Euro für den Straßenbau bringen.

EU prüft auf Diskriminierung von Ausländern

Als größte Hürde gilt nach wie vor, dass die Maut noch von der EU auf Diskriminierung von Ausländern geprüft werden soll. Letztlich wird das Gesetz wohl vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) beurteilt.

Brüssel wird Vereinbarkeit mit EU-Recht prüfen

Die EU-Kommission hat nach dem Beschluss des deutschen Bundestags zur umstrittenen Pkw-Maut bekräftigt, dass die Vereinbarkeit mit europäischem Recht gegeben sein müsse. Allerdings “ist die Abstimmung im Bundestag nur Teil des Gesetzgebungsprozesses. Der Bundesrat muss noch entscheiden”, erklärte eine Sprecherin am Freitag in Brüssel.

Die Angelegenheit sei damit in Deutschland noch nicht formal abgeschlossen. “Wenn das Gesetz vollständig angenommen ist, werden wir die Vereinbarkeit mit EU-Recht prüfen”, so die Sprecherin. Sie verwies darauf, dass es im Vorfeld mehrere Kontakte mit deutschen Stellen zur Pkw-Maut gegeben habe. “Bei jeder Gelegenheit wurde betont, dass alle Pläne mit EU-Recht konform sein müssen”. Heute handle es sich aber “nur um einen Schritt in dem gesamten Prozess”.

Was auf die Autofahrer zukommt

Worauf müssen sich Autofahrer bei der Pkw-Maut in Deutschland einstellen? Einige wichtige Punkte des Gesetzespakets:

STRASSENNETZ: Inländer sollen für das knapp 13.000 Kilometer lange Autobahnnetz und das 39.000 Kilometer lange Netz der Bundesstraßen Maut zahlen. Pkw-Fahrer aus dem Ausland nur auf den Autobahnen.

MAUTPREISE FÜR INLÄNDER: Alle inländischen Autobesitzer müssen eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird. Sie richtet sich nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Autos. Im Schnitt kostet sie 74 Euro, maximal 130 Euro. Benziner sind günstiger als Diesel.

MAUTPREISE FÜR FAHRER AUS DEM AUSLAND: Für Ausländer gibt es neben der genauso berechneten Jahresmaut eine Zehn-Tages-Maut für 5, 10 oder 15 Euro sowie eine Zwei-Monats-Maut für 16, 22 oder 30 Euro.

AUSGLEICH FÜR INLÄNDER: Deutsche sollen für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer wieder entlastet werden – auf den Cent genau. Bei besonders schadstoffarmen Autos (Euro 6) ist es möglich, für Maut und Steuer künftig etwas weniger zu zahlen als jetzt für die Steuer.

BESONDERE FAHRZEUGE: Mautpflichtig sind auch Wohnmobile. Motorräder, Elektroautos, Wagen von Behinderten und Krankenwagen sind mautfrei.

KONTROLLEN: Statt an Klebevignetten sollen Mautzahler über das Nummernschild ihres Autos zu erkennen sein. Kontrolliert werden soll dies in Stichproben durch einen elektronischen Kennzeichenabgleich. Daten sollen nur hierfür erfasst und schnell wieder gelöscht werden.

STRAFEN: Wer keine Maut zahlt und erwischt wird, muss Strafe zahlen. Eine genaue Höhe nennt das Gesetz vorerst nicht. Geldstrafen sollen auch im Ausland eingetrieben werden.

RÜCKZAHLUNGEN: Inländer, die nachweisen wollen und können, dass sie in einem Jahr nicht auf Autobahnen und Bundesstraßen gefahren sind, können die Maut zurückfordern. Nachweis könnte ein Fahrtenbuch sein.

(APA)

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