Im Rahmen der großen liberalen Schulreform verankerte der Vorarlberger Landtag 1869 ein gesetzliches Eheverbot für die Lehrerinnen an öffentlichen Volks- und Bürgerschulen. Jede Heirat galt als “freiwillige Dienstentsagung”, die Lehrerin verlor ihre Anstellung und Pensionsansprüche. Von Kriegszeiten abgesehen unterrichteten in Vorarlbergs Pflichtschulen daher nur “Fräulein” und lange Zeit auch Lehrschwestern.
Weshalb wurde dieser Lehrerinnenzölibat eingeführt? Wie wirkte er sich aus? Galt er nur in Vorarlberg? – Diese und weitere Fragen wird der Jurist und Historiker Ulrich Nachbaur beantworten.
Vortrag aus der Reihe “Verbotene Liebe”
Zu diesem Vortrag lädt das Landesarchiv im Rahmen der Reihe “Verbotene Liebe” ein. Die Vorträge von Manfred Tschaikner und Alfons Dür waren bereits sehr zahlreich besucht. Am 26. Mai wird Alois Niederstätter noch eine Blütenlese zu einer Sittengeschichte Vorarlbergs bieten, am 9. Juni Annemarie Bösch-Niederer “Musik und Eros” im Visier moralischer Instanzen behandeln. Alle Interessierten sind herzlich ins Landesarchiv nach Bregenz (Kirchstraße 28) eingeladen. Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 17 Uhr und dauern rund eine Stunde. Eintritt frei. Weitere Informationen www.landesarchiv.at
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