Am 30. September 1949, noch im selben Jahr des Verbrechens, wurde er in Feldkirch für diese Bluttat gehängt. Es war ein historisches Ereignis, handelte es sich dabei doch um die letzte vom Staat verordnete Hinrichtung in Vorarlberg.
Keine Gnade
Der Delinquent richtete damals noch ein Gnadengesuch an Bundespräsident Karl Renner. Doch der lehnte dieses ab mit dem Verweis auf die besondere Heimtücke der Tat und dem Motiv, das Habgier war, erzählt Historiker Dr. Wolfgang Scheffknecht. Der Scharfrichter kam zur Exekution extra aus Wien. Der Altacher Doppelmörder starb schließlich im Hof des Gefängnisses von Feldkirch durch den Strang.
Zwei Mal ausgesetzt
Eigentlich, so Wolfgang Scheffknecht, war die Todesstrafe damals in Österreich bereits abgeschafft, weil die Verfassung der ersten Republik galt. Aber aufgrund der NS-Verbrecherprozesse wollte man fürs Ausland Härte demonstrieren. Und deshalb wurde sie zwischen 1945 und 1950 zwei Mal ausgesetzt. Der Altacher Doppelmörder hatte Pech. Seine Straftat und der Prozess fielen in eine dieser Phasen. Österreichweit gab es zwischen 1945 und 1950 noch 100 Todesurteile, 46 davon wurden vollstreckt. Für NS-Verbrechen wurde in diesem Zeitraum 43 Mal die Höchststrafe ausgesprochen, in 30 Fällen kam sie zur Anwendung. Ordentliche Gerichte verurteilten zwischen 1945 und 1950 57 Delinquenten zum Tod, nur 16, darunter der Altacher Doppelmörder, wurden dann tatsächlich hingerichtet. Am 24. März 1950 gab es die letzte Hinrichtung, angeordnet von einem ordentlichen Gericht, in Wien. Zwei Monate später wurde in einer geheimen Abstimmung im Nationalrat die Todesstrafe mit 86:64 abgeschafft. Der letzte Hingerichtete in Österreich starb 1955 durch ein US-Militärgericht ein NS-Kriegsverbrecher.
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