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Der Fall Cain: Mordprozess findet am 30. März in Feldkirch statt

Verteidigung kam mit Antrag auf Prozess-Verlegung nicht durch.
Verteidigung kam mit Antrag auf Prozess-Verlegung nicht durch. ©VOL.AT/Philipp Steurer
Feldkirch - Der Mordprozess im Fall Cain wird definitiv am 30. März am Landesgericht Feldkirch stattfinden. Nach dem Obersten Gerichtshof (OGH) lehnte auch das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) eine Verlegung der Verhandlung ab, erklärte Reinhard Flatz, Sprecher des Landesgerichts Feldkirch, am Mittwoch auf APA-Anfrage.
Alles zum Fall Cain

“Das Oberlandesgericht hat dem Antrag der Verteidigung auf Delegierung des Prozesses nicht Folge geleistet”, sagte Flatz. Nach Ansicht des OLG seien die Voraussetzungen für eine Verlegung des Prozesses nach Innsbruck nicht gegeben. Zuvor hatte schon der OGH Ende Februar entschieden, dass keine Gründe vorliegen, die die Abhaltung des Prozesses in einem Bundesland östlich von Tirol rechtfertigen. Die Chancen, dass es zu einer Delegierung kommen könnte, wurden im Fall Cain von allem Anfang an als nur sehr klein eingeschätzt.

Prozesstermin seit Jänner fixiert

Laut Flatz sind die Vorbereitungen für den Prozess in Feldkirch längst getroffen. Das Landesgericht hatte den 30. März als Verhandlungstermin bereits Anfang Jänner festgelegt und ihn auch während der Prüfung der Verlegungs-Anträge beibehalten. Es werde beim Prozess sicher spezielle Sicherheitsvorkehrungen geben, sagte Flatz. Wie man mit dem wahrscheinlich enormen Medienandrang umgehen werde, sei noch intern zu besprechen.

Angst um objektiven Prozess

Der Verteidiger des Tatverdächtigen im Fall Cain, Edgar Veith, hatte Mitte Jänner beim Landesgericht Feldkirch einen Antrag auf Verlegung des Mordprozesses gegen seinen Mandanten in ein anderes Bundesland gestellt. Nach dem Willen Veiths sollte die Verhandlung östlich von Tirol bzw. jedenfalls nicht in Feldkirch abgehalten werden. Seine Haltung hatte er stets damit begründet, dass in Vorarlberg angesichts der Medien-Berichterstattung im vergangenen Jahr “die Unschuldsvermutung schon verworfen und mit Füßen getreten” worden sei. Unter diesen Voraussetzungen sei in Vorarlberg ein objektiver Prozess gegen seinen Mandanten nicht möglich.

Cain zu Tode geprügelt

Der 27-jährige Angeklagte, den Veith vertritt, soll den dreijährigen Cain Anfang Jänner 2011 in einer Bregenzer Wohnung zu Tode geprügelt haben. Das Kind ist offenbar von dem Lebensgefährten der Mutter so massiv geschlagen worden, dass es seinen Verletzungen erlag. Der kleine Bub war tot aufgefunden worden, nachdem der 27-Jährige die Rettung alarmiert hatte. Der Verdächtige flüchtete zunächst, wurde aber kurz darauf in der Schweiz festgenommen. Er sitzt in Untersuchungshaft.

APA

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