Angezeigt wurden allerdings nicht konservativ verhüllte Musliminnen, sondern Clowns – bei dem aus Protest gegen das “Burka-Verbot” organisierten “Traditionellen Clownspaziergang” vor dem Parlament. Drei maskierte Teilnehmer wurden nach dem Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz angezeigt.
Demo gegen Verhüllungsverbot in Wien: Anzeigen
Außerdem erteilte die Polizei laut einer Aussendung 46 Demoteilnehmern Abmahnungen, auch ein Organmandat wurde ausgestellt.
Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (abgekürzt AGesVG) verbietet nicht nur die konservativ-islamische Gesichtsschleier, sondern auch das Tragen von Staubschutzmasken, Sturmhauben, Clown- oder Krampusmasken in der Öffentlichkeit – außer bei Traditionsveranstaltungen im Fasching bzw. Advent oder wenn die Verhüllung beruflich nötig ist, etwa bei Handwerkern, Medizinern oder Clowns.
(APA/Red)
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