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Das sind die Konsequenzen einer Amoklauf-Drohung

Die Androhung eines Amoklaufs kann strafrechtliche Folgen haben.
Die Androhung eines Amoklaufs kann strafrechtliche Folgen haben. ©Canva (Themenbild), VOL.AT/Mayer
Eine Amokdrohung kann nicht nur zu schulischen Konsequenzen führen, sondern auch zu rechtlichen Folgen. Rechtsanwalt Martin Ulmer warnt vor den möglichen strafrechtlichen und finanziellen Konsequenzen einer Amokdrohung.
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Möglich sind eine Reihe von direkten Konsequenzen, angefangen von einer Suspendierung bis hin zu einem Schulverweis. Aber die rechtlichen Folgen können deutlich schwerwiegender sein: „Da eine Amokdrohung eine Drohung mit dem Tod ist, kann ein Täter oder eine Täterin mit einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren konfrontiert sein“, sagt Rechtsanwalt Martin Ulmer gegenüber dem ORF Vorarlberg.

Psychische Folgen für Schüler und Eltern

Auch wenn es sich vielleicht um einen Scherz handelt, solche Drohungen führen zu großen Unsicherheiten unter Schülern und ihren Eltern. Das fängt an bei der Angst, in die Schule zu gehen, kann bis hin zu Panikattacken und vielen anderen psychischen Problemen bei den Betroffenen führen. "Es ist allgemein bekannt, dass man nicht mit Amokläufen oder sonstigen Drohungen operieren darf oder hantieren darf", betont Anwalt Ulmer im ORF-Gespräch und führt weiter aus. "Da kann es schon passieren, dass man dann von einem Schüler, der Panikattacken erleidet, zur Kasse gebeten wird. Und das sind oft schlimmere Konsequenzen als die strafrechtlichen." Die Täter müssen also nicht nur mit einer möglichen Haftstrafe rechnen, sondern auch mit finanziellen Forderungen.

Eintrag im Strafregister

Wenn, dann bleibt es laut ORF aber nicht nur bei den hohen Geldstrafen und Schadenersatzansprüchen. Hat man einen Eintrag im Strafregister, macht man sich auch das zukünftige Leben schwer. Das könne schon spürbar werden, wenn man zum Beispiel als Jugendlicher einen Führerschein machen will, erklärt Ulmer dem ORF. Denn bei der Beantragung einer Zulassung zur Führerscheinprüfung kann es passieren, dass die Behörde aufgrund des Eintrags im Strafregister die Zuverlässigkeit des Antragstellers anzweifelt und somit die Prüfung verweigert.

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