AA

Das sind die EU-Pläne für die Modernisierung der Führerscheinausbildung

Führerschein
Führerschein ©Canva
EU will die Nutzung von Elektrofahrzeugen in Fahrschulen fördern, während die L17-Fahrerlaubnis in Österreich erhalten bleibt. Dieser Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Umweltschutz wurde vom EU-Verkehrsministerrat beschlossen.

Die Europäische Union plant, die Nutzung von Elektrofahrzeugen in Fahrschulen zu erhöhen und gleichzeitig die L17-Fahrerlaubnis in Österreich beizubehalten. Dies geht aus einer neuen Richtlinie hervor, die kürzlich vom EU-Verkehrsministerrat beschlossen wurde. Joachim Steininger, Leiter des Fachverbandes der Fahrschulen und des Verkehrs in der Wirtschaftskammer Österreich, begrüßt diese Entwicklung, da sie einen bedeutenden Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Umweltschutz darstellt.

Laut dieser Richtlinie sollen Fahrschülerinnen und Fahrschüler verstärkt mit Elektromobilität und Automatikfahrzeugen vertraut gemacht werden. Eine Besonderheit ist, dass bei Bestehen der Führerscheinprüfung auf einem Automatikfahrzeug, für den Erhalt eines uneingeschränkten Führerscheins, der auch das Führen von Schaltfahrzeugen einschließt, keine vollständige Prüfung mehr erforderlich ist. Stattdessen genügt eine vereinfachte siebenstündige Aufstockungsschulung mit einem anschließenden kleinen Fähigkeitstest.

Führerschein
©Canva

Neue Regelungen

Des Weiteren wird die Regelung eingeführt, dass mit einem B-Führerschein Elektrofahrzeuge bis zu einem Gewicht von 4.250 kg innerhalb Europas geführt werden dürfen. Allerdings wird die Umsetzung dieser neuen Vorschriften erst gegen Ende 2028 oder Anfang 2029 erwartet. Steininger weist darauf hin, dass eine frühere Implementierung dieser Regelungen dem Klimaschutz zugutekommen würde und in der Führerscheinausbildung mehr Rechtssicherheit bringen würde.

In Bezug auf den L17-Führerschein, der besonders auf dem Land beliebt ist, wird dieser in Österreich auch weiterhin bestehen bleiben. Zusätzlich erlaubt die EU den Mitgliedstaaten, Jugendlichen ab 17 Jahren im Rahmen des begleiteten Fahrens das Lenken von Lastkraftwagen zu gestatten, um dem Mangel an Berufskraftfahrern entgegenzuwirken. Steininger hofft jedoch auf eine einheitliche Umsetzung dieser Regelung in den EU-Mitgliedstaaten, um einen "Flickenteppich" unterschiedlicher Regelungen zu vermeiden. Er schlägt vor, dass ähnliche Überlegungen auch für Busfahrer angestellt werden sollten, bei denen das Mindestalter derzeit bei 21 Jahren liegt.

Von Papier zu Plastik

Ein weiterer Punkt der Richtlinie betrifft den Umtausch der papierenen Führerscheine in Scheckkarten- oder mobile Führerscheine, der nun bis 2033 und nicht, wie ursprünglich von der EU-Kommission vorgesehen, bis 2030 erfolgen soll.

Gesundheitschecks und Erneuerung von Führerscheinen

Bezüglich der Erneuerung von Führerscheinen haben sich die EU-Verkehrsminister darauf geeinigt, dass diese alle 15 Jahre erfolgen soll, wie es auch bisher in Österreich üblich war. Länder, die kürzere Fristen festlegen möchten, können dies tun. Darüber hinaus erhalten die Mitgliedsstaaten Flexibilität bei der Durchführung von Gesundheitschecks. Diese sollen nicht obligatorisch sein, sondern die Staaten können selbst entscheiden, ob bei der Erneuerung des Führerscheins für Seniorinnen und Senioren eine ärztliche Untersuchung oder eine Selbsteinschätzung zur körperlichen oder geistigen Fitness erforderlich ist. Es besteht auch die Möglichkeit, ein automatisiertes Meldesystem für Erkrankungen wie Schlaganfälle oder Herzinfarkte einzurichten, das die Führerscheinbehörden informiert.

Abschließend wird erwähnt, dass das Europaparlament nun gefordert ist, eine finale Einigung zu erzielen, idealerweise unter der belgischen EU-Präsidentschaft im Frühjahr 2024, und damit noch vor den Europawahlen im Juni.

(VOL.AT)

  • VOL.AT
  • Österreich
  • Das sind die EU-Pläne für die Modernisierung der Führerscheinausbildung