AA

Das Regierungsprogramm der ÖVP-FPÖ: Gesundheit, Soziales und Konsumentenschutz

Die Themen Gesundheit, Soziales und Konsumentenschutz im Regierungsprogramm der ÖVP/FPÖ.
Die Themen Gesundheit, Soziales und Konsumentenschutz im Regierungsprogramm der ÖVP/FPÖ. ©APA
Die Regierung hat sich in ihrem Arbeitsprogramm eine umfassende Reform der Sozialversicherungen vorgenommen. Sozialpolitik verknüpft die Regierung eng mit Zuwanderungsfragen: "Die eigenen Staatsbürger" stehen im Kapitel "Soziales und Konsumentenschutz" im Vordergrund.

Vorgesehen ist eine Reduktion der Sozialversicherungen auf “maximal fünf Träger”. Die AUVA muss bis Ende 2018 Reformerfolge vorweisen, sonst wird sie aufgelöst. Die Patienten sollen mit Anreizen motiviert werden.

Zusammenlegung der Sozialversicherungen

Wie genau die Zusammenlegung der Sozialversicherungen aussehen und welche fünf Träger es geben soll, lässt das Arbeitsprogramm offen. Klar ist aber, dass es eine “Österreichische Krankenkasse” geben soll, in der die neun Gebietskrankenkassen aufgehen. Eine länderweise Budgetautonomie ist dabei gesetzlich festzulegen, die bisherigen Rücklagen verbleiben im jeweiligen Bundesland. Vorgesehen sind auch eine nachhaltige Leistungsharmonisierung und eine Aufgabenbündelung. In weiterer Folge soll ein österreichweiter Ärztegesamtvertrag mit der Möglichkeit von regionalen Zu- und Abschlägen verhandelt werden. Die bestehenden Gesamtverträge bleiben bis 2020 aufrecht.

Die “partizipative Selbstverwaltung” soll gewahrt bleiben. Gleichzeitig ist aber auch die Schaffung eines Verwaltungsrates inklusive Bundesvertreter vorgesehen. Geplant ist auch eine einheitliche Abgabenstelle für die Einhebung aller lohnabhängigen Abgaben anstelle der Krankenkassen. Die durch die Einsparungen frei gewordenen Mittel sollen den Menschen in Form eines “Gesundheitsbonus” zugute kommen.

Reform für Allgemeine Unfallversicherungsanstalt AUVA

Der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt verordnet die Regierung eine nachhaltige Reform – “u.a. Aufgabenüberprüfung, Synergien, Strukturanalyse, Zahlungsströme”. Bis Ende 2018 müssen ein Gesamtkonzept stehen und erste finanzielle Erfolge nachweisbar sein. Andernfalls wird die AUVA in die bestehenden Träger übergeführt und damit aufgelöst. Der von den Unternehmern zu leistende Unfallversicherungsbeitrag wird von 1,3 auf 0,8 Prozent gesenkt und damit die Lohnnebenkosten um 500 Millionen Euro reduziert.

Festhalten an der Gesundheitsreform

An der Gesundheitsreform mit dem Ausbau der Primärversorgung will die Regierung festhalten. Ein Ausrollplan dafür soll entwickelt werden. Der spitalsambulante Bereich soll entlastet und die Finanzierungsströme sollen angepasst werden. Weitere Gesundheitsberufe sollen eingebunden werden. In Richtung Flexibilisierung für die Ärzte soll das PHC-Gesetz novelliert werden. Der Hausarzt soll gestärkt werden, durch eine Attraktivierung soll es mehr Kassenärzte vor allem im ländlichen Raum geben. Landarzt-Stipendien sollen eingeführt, die Finanzierung von Lehrpraxen sichergestellt werden. Mit einem “effizienten System zur Steuerung der Patientenströme” soll eine Entlastung der Spitalsambulanzen erreicht werden. Die bestehenden Selbstbehalte sollen evaluiert werden. Auch von einer “Neukonzipierung von ökonomischen Anreizen im Gesundheitswesen” ist die Rede.

Unter den Maßnahmen zur Gesundheitsförderung findet sich die “Vorsorgeuntersuchung in Verbindung mit Anreizen (z.B. Erlassen der E-Card-Gebühr)”. Die Zahnprophylaxe für Kinder und Jugendliche soll zur Kassenleistung, der Mutter-Kind-Pass bis zum 18. Lebensjahr weiterentwickelt werden. Durch ein nationales Gesundheitsportal sollen die Patientenrechte gestärkt werden. Generell will die Regierung die Gesundheitskompetenz und Eigenverantwortung der Menschen stärken.

Ausbau von Digitalisierung und Telemedizin

Vorgenommen hat sich Schwarz-Blau auch den Ausbau von Digitalisierung und Telemedizin. Die E-Card soll dabei als Schlüssel für papierlose Prozesse weiterentwickelt werden – E-Rezept, E-Befund, E-Medikation, E-Transportschein. Forcieren will man dabei auch die “E-Card am Handy”. Unter dem Schlagwort der praxisorientierten Anwendung der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA soll der E-Befund evaluiert und neu aufgesetzt werden, um nutzerfreundlich zu werden. “Das Opting-out wird für die Bürger möglichst unbürokratisch gestaltet.”

Deckelung der Mindestsicherung auf 1.500 Euro

Die Mindestsicherung sei “ein wichtiges Instrument, um Armut zu vermeiden”, wird betont, wobei österreichweit eine Deckelung auf 1.500 Euro geplant ist. Das Pflegegeld ab Stufe vier wird erhöht. Beim VKI übernimmt die Regierung das Ruder.

“Vor allem in der jüngeren Vergangenheit ist der Sozialstaat durch unkontrollierte Zuwanderungswellen an die Grenze seiner Belastbarkeit gelangt”, konstatiert die Koalition eingangs. Ziel sei es, die “Zuwanderung in das österreichische Sozialsystem zu dämpfen”. So soll es in einem “Sozialhilfe-Grundsatzgesetz” stehen, das den Ländern die wesentlichen Leitlinien vorgibt. “Armut zu bekämpfen” und “verstärkte Arbeitsanreize” sind weitere wesentliche Ziele.

Die Mindestsicherung steht nur mehr in Klammern – ÖVP und FPÖ bevorzugen den Begriff “Sozialhilfe”. Mehr als 1.500 Euro an “Leistungen” pro Haushalt soll es künftig jedenfalls nicht geben. Aus dem Text geht nicht eindeutig hervor, welche “Leistungen” hier addiert werden. Asylberechtigte sowie subsidiär Schutzberechtigte erhalten deutlich weniger: “365 Euro Grundleistung sowie 155 Euro Integrationsbonus”. Man orientiert sich somit am oberösterreichischen Modell. Es soll den Ländern zudem ermöglicht werden, “die Mindestsicherung auch in Form von Sachleistungen anzubieten”.

Anspruch auf Sozialhilfe

Anspruch auf Sozialhilfe hat nur, wer in den vergangenen sechs Jahren mindestens fünf legal in Österreich gelebt hat. Ausländische Mindestsicherungsbezieher müssen sich zur “Rücksiedlung” beraten lassen. Geplant ist auch eine “Arbeits- und Teilhabepflicht für Sozialhilfebezieher” ab dem 15. Lebensjahr, bei “Bildungsmaßnahmen” gibt es gar keine “Altersgrenze nach unten”, womit man wohl auf die Erfüllung der Schulpflicht als Bedingung abzielt.

Noch nicht besonders detailliert ausgeführt sind Überlegungen für ein “Sozialhilferecht für junge Erwachsene”. Diverse Transferleistungen für diese Gruppe – neben der Sozialhilfe werden auch “Fahrtbeihilfen, Studienförderung, Familienleistungen” genannt – will die Regierung “durchforsten” und “wo es möglich und sinnvoll ist” neu ordnen.

Neues Modell für “Gesundheit, Vorsorge und Pflege”

In der Pflege spricht Schwarz-Blau ein “klares Bekenntnis zur Steuerfinanzierung aus einer Hand” aus, will aber nicht, dass das Geld “in den Strukturen versickert”. Bis zum Ende der Legislaturperiode soll dafür ein “Modell” vorliegen: mit einer “gesamtheitlichen Betrachtung” von “Gesundheit, Vorsorge und Pflege” und einem Konzept “zur langfristigen Finanzierung der Pflege”.

Die “Pflege zu Hause durch Angehörige” will die Regierung stärken, die 24-Stunden-Betreuung reformieren. Das Pflegegeld ab Stufe vier wird erhöht, zugleich nimmt man sich die “Klärung der Gegenfinanzierung von entgangenen Einnahmen durch die Abschaffung des Pflegeregresses” vor. Mit den Bundesländern soll auch ein “Dialog für eine Angleichung im Bereich der Pflegeleistungen” geführt werden, die 15a-Vereinbarung soll “weiterentwickelt” werden, um “tatsächlich flächendeckende und bedarfsorientierte Pflegedienste anzubieten”.

Der kurze Text zum Thema “wirksamen Konsumentenschutz ermöglichen” hat es vor allem für die Arbeiterkammer in sich. Denn diese soll im Verein für Konsumenteninformation nur mehr außerordentliches Mitglied sein, das Sozial- und das Justizministerium als ordentliche Mitglieder übernehmen den VKI. Die “Erhaltung des Bargelds” verspricht die Regierung den Konsumenten außerdem.

Der ÖVP stets ein Anliegen ist das Ehrenamt, dafür soll ein “Gütesiegel” eingeführt werden. Die Spendenabsetzbarkeit für gemeinnützige Organisationen soll auf “weitere Bereiche wie Bildung und Kultur” ausgeweitet werden.

Menschen mit Behinderung sollen “verstärkt in den Arbeitsprozess integriert werden”. Hier sieht die Regierung das AMS gefordert, das “dieser Rolle leider in vielen Fällen nicht gerecht wird”. Der qualifizierte Kündigungsschutz gemäß Behinderteneinstellungsgesetz bleibt. ÖVP und FPÖ wollen einen “Behindertenrat als offizielles Beratungsgremium” einrichten sowie den Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung evaluieren und bis 2031 weiterführen. Das Thema eugenische Indikation soll in einer parlamentarischen Enquete behandelt werden, Ziel: die “Verhinderung von Spätabtreibungen”. Betroffene Schwangere sollen “bessere psychologische und finanzielle Unterstützung” erhalten.

>> Alle Informationen zur neuen Regierung

(APA/Red)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Nationalratswahl
  • Das Regierungsprogramm der ÖVP-FPÖ: Gesundheit, Soziales und Konsumentenschutz