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Das neue Erwachsenenschutzrecht

Von der Sachwalterschaft zur Erwachsenenvertretung - Reform des Sachwalterrechtes

Referent: Dr. Richard Forster, MBL: öffentlicher Notar

Mit 01.07.2018 tritt das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz in Kraft. Durch dieses Gesetz wird das bisherige Sachwalterrecht grundlegend reformiert. Es tritt ein völliger Paradigmenwechsel ein. Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe für die Betroffenen werden in den Mittelpunkt gestellt. 

Ziel des Vortrages: Kennenlernen der Grundzüge des neuen Erwachsenenrechtes. Insbesondere werden die vier tragenden Säulen der Erwachsenenvertretung – Vorsorgevollmacht, gewählte Erwachsenenvertretung, gesetzliche Erwachsenenvertretung sowie gerichtliche Erwachsenenvertretung – dargestellt und erläutert. 

Mittwoch, den 07.11.2018 um 19.30 Uhr – Bildungshaus Batschuns 

Anmeldungen unter kab@kab-vorarlberg.com oder 05523/53147

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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