Von diesem Fahrverbot ausgenommen sind Radfahrer, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Grundeigentümer und Grundpächter, sowie die Zufahrt zu den Anwesen Riedstraße 60, Pulverturmstraße 6, Sackstraße 3, die Zulieferung zum Bauhof der Firma Kalb Bau und zum Kiosk beim Jannersee. Alle Grundeigentümer und Grundpächter, die mit einem nicht landwirtschaftlichen Fahrzeug in das Ried fahren, benötigen dafür einen Berechtigungsausweis in Form eines Aufklebers, der gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht werden muss. Wer ohne gültige Fahrerlaubnis im Ried unterwegs ist, muss mit einer Anzeige bzw. Geldstrafe rechnen.
Das neue Riedpickerl ist in der Abt. III – Bürgerdienste, Hofsteigstraße 2a, um € 2,- erhältlich und ist von 1.1.2012 bis 31.12.2012 gültig. Die Pächter müssen einen gültigen Pachtvertrag vorweisen.
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