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Das bringt 2020: Pflegegeld wird jährlich erhöht

Das bringt 2020: Erhöung des Pflegegelds.
Das bringt 2020: Erhöung des Pflegegelds. ©APA
Auch im Pflegesektor bringt das Jahr 2020 einige Neuerungen: Ab 1. Jänner wird das Pflegegeld angehoben - in weiterer Folge jährlich und das in allen sieben Stufen.
Pflegegeld wird mit 2020 erhöht
Kosten bei rund 54 Mio. Euro

Auch gibt es ab 2020 einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit.

Pflegegeld wird ab 2020 jährlich erhöht

In der Pflegestufe 1 stehen damit ab Jahreswechsel statt bisher 157,30 Euro dann 160,10 Euro pro Monat zur Verfügung. In Stufe 2 erhöht sich der Betrag von 290,00 auf 295,20 Euro, in Stufe drei von 451,80 auf 459,90 Euro.

Auch in den Stufen darüber steigen die Beträge: In Stufe 4 von 677,60 auf 689,80 Euro, in Stufe 5 von 920,30 auf 936,90 Euro. In den beiden obersten Stufen 6 und 7 wächst der Betrag von 1.285,20 auf 1.308,30 bzw. von 1.688,90 auf 1.719,30 pro Monat. Die jährliche Anhebung orientiert sich am sogenannten Pensionsanpassungsfaktor, der im wesentlichen die Inflation abdeckt.

Die Neuerung stellt eine bedeutende Verbesserung dar. Denn seit der Einführung im Jahr 1993 wurde das Pflegegeld erst fünf Mal erhöht. Laut Experten-Berechnungen soll das Pflegegeld in den vergangenen 25 Jahren dadurch rund 35 Prozent an Wert verloren haben.

Ab 2020 auch Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und -teilzeit

Neu ist ab 2020 der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit. Dieser gilt für Arbeitnehmer und zwar für die Dauer von bis zu vier Wochen. Über diese vier Wochen hinaus kann wie bisher mit dem Unternehmen auf freiwilliger Basis eine Pflegekarenz bzw. -teilzeit für bis zu sechs Monate vereinbart werden. Der Rechtsanspruch gilt in Betrieben mit mehr als fünf Arbeitnehmern. In kleineren Betrieben ist wie schon bisher eine Vereinbarung notwendig, die Rahmenbedingungen können in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden.

Bezahlt wird ein Pflegekarenzgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengelds, das beim Sozialministeriumsservice zu beantragen ist. Für unterhaltsberechtigte Kinder gibt es Kinderzuschläge.

(APA/Red)

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