Das ändert sich 2025: Neue CO2-Steuern, höhere Vignettenpreise und mehr

Von höheren Spritkosten und neuen CO2-Grenzwerten bis hin zu aktualisierten Tarifen für die Autobahnvignette – ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
CO2-Bepreisung steigt
Ab 1. Jänner 2025 wird die CO2-Bepreisung auf 55 Euro pro Tonne erhöht. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Treibstoffpreise:
- Diesel: +3 Cent/Liter
- Eurosuper 95: +2 Cent/Liter
Anpassung bei der Normverbrauchsabgabe
Neue Berechnungsformeln treten in Kraft:
Pkw:(CO2-Emissionswert in g/km - 94 g) : 5 = Steuersat
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- Malus ab 155 g/km: +80 Euro/Gramm CO2
Leichte Nutzfahrzeuge:(CO2-Emissionen in g/km - 147 g) : 5 = Steuersatz
- Malus ab 208 g/km: +80 Euro/Gramm CO2
Ein Abzug von 350 Euro bleibt, und der Steuersatz ist auf maximal 80 % gedeckelt.
Neuerungen beim Sachbezug
Die CO2-Grenzwerte für den Sachbezug ändern sich:
- Bis 126 g/km CO2: 1,5 % (maximal 720 Euro/Monat)Über 126 g/km CO2: 2 % (maximal 960 Euro/Monat)
- Elektro- und Wasserstofffahrzeuge bleiben sachbezugsfrei.
Einheitliches Kilometergeld
- Harmonisierung auf 50 Cent/km für Pkw, Motorrad und Fahrrad.
- Erhöhung für Mitfahrende von 5 auf 15 Cent/km.
- Verdopplung der steuerlichen Obergrenze für betrieblich gefahrene Kilometer mit Fahrrädern: 3.000 km/Jahr.
Autobahnvignette: Neue Preise 2025
Nach Anpassung an den Verbraucherpreisindex steigen die Tarife um 7,7 %. Die Preise für Pkw:
- 1-Tages-Vignette: 9,30 Euro (nur digital)
- 10-Tages-Vignette: 12,40 Euro
- 2-Monats-Vignette: 31,10 Euro
- Jahresvignette: 103,80 Euro
Für Motorräder sind die Preise entsprechend günstiger. Klebevignetten sind in Seegrün erhältlich.
Förderung von Elektrofahrzeugen
Bis 31. Mai 2025 gibt es Zuschüsse:
- Elektroautos: 5.000 Euro
- E-Motorräder: 2.300 Euro
- Private Ladeinfrastruktur: bis zu 600 Euro (Wallboxen), bis zu 1.800 Euro (Gemeinschaftsanlagen).
Anträge können online gestellt werden, solange Budgetmittel verfügbar sind.
Neue Abgasklasse für Motorräder
Nur Motorräder der Abgasklasse Euro 5+ dürfen ab 2025 neu zugelassen werden. Eine Übergangsregelung erlaubt den Verkauf einer begrenzten Anzahl älterer Modelle bis Ende 2026.
(VOL.AT)
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