AA

Das ändert sich 2025: Neue CO2-Steuern, höhere Vignettenpreise und mehr

Neuerungen für Kraftfahrer: CO2-Bepreisung, Sachbezug, Kilometergeld (Symbolbild)
Neuerungen für Kraftfahrer: CO2-Bepreisung, Sachbezug, Kilometergeld (Symbolbild) ©CANVA
Ab Januar 2025 treten bedeutende Änderungen für Autofahrer und Motorradfahrer in Kraft.

Von höheren Spritkosten und neuen CO2-Grenzwerten bis hin zu aktualisierten Tarifen für die Autobahnvignette – ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

CO2-Bepreisung steigt

Ab 1. Jänner 2025 wird die CO2-Bepreisung auf 55 Euro pro Tonne erhöht. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Treibstoffpreise:

  • Diesel: +3 Cent/Liter
  • Eurosuper 95: +2 Cent/Liter

Anpassung bei der Normverbrauchsabgabe

Neue Berechnungsformeln treten in Kraft:

Pkw:(CO2-Emissionswert in g/km - 94 g) : 5 = Steuersatz

  • Malus ab 155 g/km: +80 Euro/Gramm CO2

Leichte Nutzfahrzeuge:(CO2-Emissionen in g/km - 147 g) : 5 = Steuersatz

  • Malus ab 208 g/km: +80 Euro/Gramm CO2

Ein Abzug von 350 Euro bleibt, und der Steuersatz ist auf maximal 80 % gedeckelt.

Neuerungen beim Sachbezug

Die CO2-Grenzwerte für den Sachbezug ändern sich:

  • Bis 126 g/km CO2: 1,5 % (maximal 720 Euro/Monat)Über 126 g/km CO2: 2 % (maximal 960 Euro/Monat)
  • Elektro- und Wasserstofffahrzeuge bleiben sachbezugsfrei.

Einheitliches Kilometergeld

  • Harmonisierung auf 50 Cent/km für Pkw, Motorrad und Fahrrad.
  • Erhöhung für Mitfahrende von 5 auf 15 Cent/km.
  • Verdopplung der steuerlichen Obergrenze für betrieblich gefahrene Kilometer mit Fahrrädern: 3.000 km/Jahr.

Autobahnvignette: Neue Preise 2025

Nach Anpassung an den Verbraucherpreisindex steigen die Tarife um 7,7 %. Die Preise für Pkw:

  • 1-Tages-Vignette: 9,30 Euro (nur digital)
  • 10-Tages-Vignette: 12,40 Euro
  • 2-Monats-Vignette: 31,10 Euro
  • Jahresvignette: 103,80 Euro

Für Motorräder sind die Preise entsprechend günstiger. Klebevignetten sind in Seegrün erhältlich.

Förderung von Elektrofahrzeugen

Bis 31. Mai 2025 gibt es Zuschüsse:

  • Elektroautos: 5.000 Euro
  • E-Motorräder: 2.300 Euro
  • Private Ladeinfrastruktur: bis zu 600 Euro (Wallboxen), bis zu 1.800 Euro (Gemeinschaftsanlagen).

Anträge können online gestellt werden, solange Budgetmittel verfügbar sind.

Neue Abgasklasse für Motorräder

Nur Motorräder der Abgasklasse Euro 5+ dürfen ab 2025 neu zugelassen werden. Eine Übergangsregelung erlaubt den Verkauf einer begrenzten Anzahl älterer Modelle bis Ende 2026.

(VOL.AT)

  • VOL.AT
  • Österreich
  • Das ändert sich 2025: Neue CO2-Steuern, höhere Vignettenpreise und mehr