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Das ändert sich bei den Leistungen des Landes Vorarlberg 2017!

An einigen Leistungen des Landes Vorarlberg wird sich 2017 etwas ändern.
An einigen Leistungen des Landes Vorarlberg wird sich 2017 etwas ändern. ©Klaus Hartinger (Archivbild)
Auch mit Jahresbeginn 2017 wird es für die Bevölkerung und die Wirtschaft in Vorarlberg wieder einige Änderungen im Leistungsangebot des Landes geben.

Dabei bleibt laut Landeshauptmann Markus Wallner die Konzentration auf die Familien gerichtet, ebenso auf den Bereichen leistbares Wohnen und Bürokratieabbau. Was die Familien angeht, nimmt das Land beim Familienzuschuss und beim Pflegekindergeld eine Indexanpassung vor. Bei Spitalsaufenthalten von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre entfällt außerdem künftig der Selbstbehalt, führt Wallner aus.

“Im neuen Landeshaushalt wird sichtbar, dass die familienpolitischen Schwerpunkte des Landes im neuen Jahr in voller Intensität fortgesetzt werden”, betont der Landeshauptmann. Die Zahl der zuschussbeziehenden Kinder liegt aktuell bei etwa 1300. Für das Jahr 2017 sind rund 3,8 Millionen Euro für den Familienzuschuss veranschlagt. Insgesamt stehen rund 7,2 Millionen Euro für familienpolitische Maßnahmen bereit. Indexangepasst und damit leicht erhöht wird 2017 auch das Pflegekindergeld. Im Gesundheitsbereich fällt aufgrund der neu getroffenen Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens der Kinderselbstbehalt in den Vorarlberger Spitälern für alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr weg.

Wohnbeihilfe

Mit der Wohnbeihilfe kann gezielt je Haushalt eine Wohnkostenunterstützung gewährt werden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. “Diese Beihilfe ist ein wichtiges Instrument, um den Wohnungsaufwand für Haushalte mit geringem Einkommen abzufedern”, meint Wallner. Wesentliche Änderungen in der Wohnbeihilferichtlinie 2017 sind die Streichung des Freibetrages von 150 Euro für Unterhalts- und Alimentationszahlungen und die Einführung einer Begünstigungsklausel für alleinerziehende Personen. Zudem wurde die Obergrenze des anrechenbaren Wohnungsaufwandes erhöht.

Neue Bautechnikverordnung

Mit Jahresbeginn treten auch die Novellen der Bautechnikverordnung und der Baueingabeverordnung in Kraft. Sie sollen der Landesregierung zufolge Erleichterungen für Bauwerber bringen und gleichzeitig kostendämpfend wirken. “Die Novellen sind ein wichtiger Beitrag in den Deregulierungsbestrebungen des Landes”, sagte Wallner.

Gesundheits- und Krankenpflege

In der Gesundheits- und Krankenpflege wird die Umsetzung der Ausbildungsreform weiter vorangetrieben. Anfang September dieses Jahres wurde der Beruf der Pflegehilfe durch die Pflegeassistenz ersetzt und das neue Berufsbild der Pflegefachassistenz eingeführt. Für die heimischen Krankenpflegeschulen ergibt sich daraus die Aufgabe, die Ausbildungen für die neuen Berufsbilder so schnell wie anzubieten. In der Krankenpflegeschule Feldkirch wird das bereits im Frühjahr 2017 der Fall sein, in der Krankenpflegeschule Bregenz im Frühjahr 2018. Engagiert weiterbetrieben werden im Jahr 2017 außerdem die Planungen für einen Bachelor-Lehrgang für Krankenpflege an der Fachhochschule Vorarlberg.

ELGA startet

Im neuen Jahr wird die elektronische Gesundheitsakte ELGA in Vorarlberg in Betrieb gehen. Als erstes Krankenhaus wird im Februar das Stadtspital Dornbirn angeschlossen, die Landeskrankenhäuser folgen in Quartalsabständen. Verbesserungen soll es ebenso im Online-Portal von ELGA geben.

Sportförderung

Vereinfachungen bei der Förderabwicklung wurden für Sportvereine und -verbände umgesetzt. Die Fachverbandsförderung als “Herzstück” der Sportförderung sei der Vorarlberger Landesregierung zufolge leistungs- und wirkungsorientierter ausgestaltet worden. Davon würden Verbandsfunktionäre profitieren, in dem sie in ihrer administrativen Arbeit erheblich entlastet werden. Außerdem würden sich für Verbände, die ihre Aktivitäten langfristig auf die Sportstrategie 2020 des Landes ausrichten, günstigeren Fördervoraussetzungen eröffnen. Vereinfacht wurde die sogennante Drittelförderung, der Prozess der teilweisen Refundierung der Hallenkosten des Olympiazentrums an Vereine und Verbände. Anstelle von ca. 500 jährlichen Buchungen inklusive Zahlungsnachweisen, Schriftverkehr und Kontrollen sind jetzt nur mehr vier Buchungen pro Jahr erforderlich.

(Red./VLK)

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