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Dammweg an der Frutz muss freigehalten werden

Zwischenwässler Gemeindevertretung beschloss Freihaltung des Dammweges.
Zwischenwässler Gemeindevertretung beschloss Freihaltung des Dammweges. ©Helmut Welte
Die Nutzung der öffentlichen Flächen am Frutzdamm war ein brisanter Tagesordnungspunkt auf der 22. Sitzung der Gemeindevertretung von Zwischenwasser, der für volle Zuhörer Ränge sorgte.
GV Zwischenwasser

Bereits im Vorfeld dazu gingen die Emotionen hoch, waren Anrainer und andere Bürger absolut nicht einer Meinung. Dies ging sogar soweit, dass ein Frödisch Anrainer, der sich für eine Gleichbehandlung der Flussanrainer in Muntlix einsetzte, mit einem anonymen Brief bombardiert wurde, sich persönlich angegriffen fühlte.
Bürgermeister Josef Mathis strebte dazu einen Beschluss auf breiter Basis an und brachte diesen Punkt deshalb auf die Gemeindevertretung.

Die Ausgangslage
Der Dammbereich an der Frutz wurde in den Jahren vor der Hochwasserkatastrophe 2005 überwiegend von den jeweiligen Anrainern genutzt. Die Wildbach- und Lawinenverbauung hat zwischen 2006 und 2012 die Frutz ab der Arkenbrücke bis zu dem Zusammenfluss
mit der Frödisch neu verbaut.
Diese  Verbauung dient in erster Linie der Sicherheit der angrenzenden Siedlungen. Die Wildbach- und Lawinenverbauung sowie der Bund als Eigentümer des öffentlichen Wassergutes binden die Fördergelder zur Verbauung durch Bund und das Land an die Bedingung, dass die Dammkrone zur Erhaltung der Anlagen und im Katastrophenfall befahrbar sein muss. Die Gemeinde hat für die Durchführung zu sorgen. Die Dammkrone besteht aus öffentlichen Flächen im Eigentum des Bundes und der Gemeinde.
Um die vorgegebene Nutzung zu ermöglichen sind die öffentlichen Flächen von jeglicher privater Nutzung frei zu halten.
Dies war deshalb nicht möglich, da ein Zaun die Nutzung der Dammkrone, vom Steg bis zur Arkenbrücke als öffentliche Fläche nicht ermöglichte.

Petition der Anrainer
Die Frutz Anrainer, welche die Gemeindevertretung baten in Sachen eines „Wanderweges entlang der Frutz vom Muntliger Steg bis zur Fa. Rueff“ abzusehen übergaben Bürgermeister Mathis und die GV eine Petition welche folgende Begründung enthielt.

1. Bei sämtlichen Häusern sind seit über 50 Jahren die Gärten bachseitig angelegt
2. Eine Verschmutzung durch Hunde ist bereits im Ort selbst zu erkennen und wird beim Wanderweg nicht geringer
3. Auftretende Lärmbelästigung, da bachseitig Schlafräume angebracht sind
4. Wir sehen für die Gemeinde mehr Aufwandskosten als Nutzen
5. Seit über 50 Jahren betreuen und bewirtschaften die Anrainer die Grundstücke
6. Die Fa. Rueff ist schon seit Jahren interessiert einen leicht demontierbaren Zaun zu erstellen, damit betriebsfremde Personen das Betriebsgelände nicht betreten können, leider ohne Erfolg. Durch die Genehmigung eines Wanderweges wird der Zutritt noch mehr erleichtert.

22:1 Stimmen für eine öffentliche Nutzung
In der Fragestunde für Bürger und Bürgerinnen an die Gemeindevertretung zu Beginn der Sitzung kam es zu einigen Wortmeldungen aus dem dichtgefüllten Zuhörerraum. So bat der
Sprecher der Anrainer Gerhard Zech den Bürgermeister sich an das vor Jahren gegebene Versprechen in Sachen Frutzdamm zu erinnern und zu halten und erinnerte an die Petition. Einige Anrainer unterstützten mit anderen, ihrer Meinung nach wichtigen Argumenten.
Frödisch Anrainer Rudolf Mathis und einige Anrainer im unteren Bereich der Frutz pochten auf gleiches Recht für alle, da der Dammbereich in ihrem Wohngebiet bereits seit längerem als Wanderweg freigegeben ist.
Einig war man sich in Sachen der Einhaltung des Leinenzwanges für Hunde und die Erwirkung eines Fahrverbotes für Fahrräder und Moped.
Wesentlich einiger war man sich dann in der Gemeindevertretung unter allen Fraktionen. Sowohl Kilian Tschabrun (ÖVP), selbst Anrainer am unteren Teil der Frutz, der gleiches Recht für alle forderte und damit nicht nur an den unteren Teiles der Frutz und des Frödisch Dammes dachte, aber auch an die bereits getätigte Investition von 4,5 Millionen Euro erinnerte.
Ins gleiche Horn stieß auch Gerhard Bachmann von der Freien Wählerliste Zwischenwasser. „Da gibt es doch überhaupt keine Diskussion. Öffentliche Flächen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, da müssen die Auflagen von Wildbach und Bund ganz einfach eingehalten werden. Da kommen wir nicht drüber hinweg“.
Dementsprechend klar dann auch der Ausgang der Abstimmung.
Der Antrag von Bürgermeister Josef MathisDie Gemeindevertretung verlangt die Freihaltung der öffentlichen Flächen im Dammbereich der Frutz zum Zwecke der Befahrung im Katastrophenfall und zur Erhaltung der Verbauungsanlagen. Es sind Maßnahmen gegen eine Befahrung durch Fahrrad- und Mopedfahrer zu setzen“, wurde dann auch mit 22:1 Stimmen von der Gemeindevertretung mehrheitlich beschlossen.
Klarerweise haben die betreffenden Anrainer mit der Umsetzung dieses Beschlusses keine große Freude und müssen in den sauren Apfel beißen. „Der Beschluss und dessen Auswirkung wird den betreffenden Anrainern in den nächsten Tagen schriftlich zugestellt“, so Protokollführer, Gemeindesekretär Jürgen Bachmann.

 

Antrag
Bgm. Josef Mathis:

Die
Gemeindevertretung verlangt die Freihaltung der öffentlichen Flächen im
Dammbereich der Frutz zum Zweck der Befahrung im Katastrophenfall und zur
Erhaltung der Verbauungsanlagen. Es sind Maßnahmen gegen eine Befahrung durch
Fahrrad- und Mopedfahrer zu setzen.

 

Beschlussfassung:  
22 : 1 Stimmen!

 

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