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Covid-Regelungen für die Weihnachtsfeiertage fixiert

Gesundheitsminister Mückstein und Familienministerin Raab präsentieren heute die Regeln für die Weihnachtsfeiertage.
Gesundheitsminister Mückstein und Familienministerin Raab präsentieren heute die Regeln für die Weihnachtsfeiertage. ©APA; Canva
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Familienministerin Susanne Raab informieren am Freitag über die geplanten Covid-Regelungen während der Feiertage. 
Darum sollte man getestet zur Weihnachtsfeier kommen

Über die Weihnachtsfeiertage und zu Silvester fällt de facto der Lockdown auch für Ungeimpfte. Erlaubt sind Treffen bis maximal zehn Personen ohne 2G-Nachweis. Darüber bis zu einem Maximum von 25 Personen gilt dann wieder 2G, wie Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am Freitag erklärten. Zu Silvester wird zudem die Covid-Sperrstunde in der Gastronomie aufgehoben.

Lockdown für Ungeimpfte wird wieder verlängert

Derzeit dürfen ja bloß Geimpfte und Genesene am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, also im nicht lebensnotwendigen Handel einkaufen, ins Gasthaus oder ins Hotel. Für Ungeimpfte ist bis 21. Dezember ein Lockdown inklusive Ausgangsbeschränkungen in Kraft. Dieser soll auch im Hauptausschuss um weitere zehn Tage verlängert werden, kündigte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) an. Für die Weihnachtsfeier und Silvester ist aber eine Ausnahmeregelung geplant: Es wird ein weiterer Ausnahmegrund definiert, um das Haus verlassen zu dürfen, und zwar Zusammenkünfte im Kreis von maximal zehn Personen.

Damit sind Weihnachts- und Silvesterfeiern mit maximal zehn Personen im Privatbereich für alle möglich. Will man mit mehr Familienmitgliedern oder Freunden feiern, muss man geimpft oder genesen sein - für alle Zusammenkünfte bis 25 Personen gilt die 2-G-Regel.

2G bleibt aufrecht

Die 2-G-Regel für die Gastronomie, Hotellerie und den Handel bleibt aufrecht. Das heißt, Ungeimpfte dürfen im Gegensatz zu Geimpften und Genesenen Silvester nicht in einem Lokal feiern. Für den Jahreswechsel wird die Corona-bedingte Sperrstunde von 23 Uhr aufgehoben, es gelten die jeweils üblichen Sperrstunden der Bundesländer - damit kann also auch auswärts zu Mitternacht angestoßen werden. Allerdings: An der Bar oder auf der Tanzfläche feiern spielt es weiter nicht, Steh- und Nachtgastronomie sind weiterhin nicht möglich.

Mückstein appellierte auch an alle, sich vor Feiern unbedingt testen zu lassen und die Zeit vor Weihnachten zu nutzen, um sich die (Booster-)Impfung zu holen.

(APA/VOL.AT)

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