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Coronavirus-Mundschutzpflicht in Supermärkten beginnt

Sutterlüty in Egg
Sutterlüty in Egg ©VOL.AT/Mayer
Am Mittwoch soll zur Eindämmung des Coronavirus die Mundschutzpflicht in den Supermärkten, Drogerien und Drogeriemärkten beginnen.
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Spätestens nächste Woche sind die Masken Pflicht. "Die zusätzlichen Hygieneregeln sind unverzüglich, spätestens jedoch mit 6. April 2020 umzusetzen", heißt es im Erlass des Gesundheitsministerium. Geschäfte mit weniger als 400 Quadratmeter sind ausgenommen.

Mitarbeiter müssen Handschuhe tragen

Dort gelten weiter nur die bisherigen Hygienevorschriften in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Kunden mit "Symptomen" dürfen nicht mehr in Geschäftsräumlichkeiten. Die Mitarbeiter müssen Masken und Handschuhe tragen. Den Kunden sind die laut Gesundheitsministerium "mechanische Schutzvorrichtungen" ab Verfügbarkeit und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Die Kunden dürfen die Mund-Nase-Masken auch selbst mitbringen dürfen.

Bei der Maßnahme geht es nicht um den Eigenschutz, vielmehr soll das Anniesen oder Anhusten vermieden werden - und damit die Ansteckung anderer.

Abstandhalten genauer geregelt

Auch das Abstandhalten im Supermarkt soll genauer geregelt werden. Die Supermärkte müssen eine Höchstzahl von Kunden festlegen, die gleichzeitig hereindürfen, um den vorgeschriebenen Ein-Meter-Sicherheitsabstand sicherzustellen. Sobald die Obergrenze erreicht ist, darf das Geschäft dann nur mehr betreten werden, wenn jemand herauskommt.

(APA)

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