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Coronavirus: Justizanstalt Wien-Josefstadt reduziert Häftlings-Freigänge

Mit diversen Maßnahmen soll verhindert werden, dass das Coronavirus ins Gefängnis getragen wird.
Mit diversen Maßnahmen soll verhindert werden, dass das Coronavirus ins Gefängnis getragen wird. ©APA (Sujet)
Angesichts der gestiegenen Infektionen in Österreichs, hat die Justizanstalt Wien-Josefstadt weitere Maßnahmen ergriffen, um ein Einschleppen des Coronavirus zu verhindern.
Fiebermessungen bei Besuchern

Im heimischen Strafvollzug hat man auf die jüngsten Entwicklungen in der Corona-Krise und den Anstieg der Infektionen mit SARS-CoV-2 reagiert. In der Justizanstalt Wien-Josefstadt - mit durchschnittlich 1.150 Insassen das größte Gefängnis des Landes - wurden weitere Präventivmaßnahmen gesetzt.

Heimischer Strafvollzug ergreift weitere Präventivmaßnahmen

Wie der stellvertretende Anstaltsleiter Peter Hofkirchner der APA berichtete, wurden die Vollzugslockerungen "auf ein Minimum zurückgesetzt". Um zu verhindern, dass Insassen sich infizieren und das Virus ins Gefängnis tragen, werden Aus- und Freigänge nur mehr "bei dringenden und zwingend notwendigen Gründen" genehmigt, teilte Hofkirchner Montagmittag mit. Im Gefängnis selbst wurde die Bewegungsfreiheit vorerst nicht weiter eingeschränkt. Die täglichen Hofgänge und der Betrieb in den Werkstätten werden weiter durchgeführt.

Schon länger sind Häftlingsbesuche nur mehr "hinter Glas" erlaubt - Besucher und Insassen sind dabei durch eine Glasscheibe getrennt. Die sogenannten Tischbesuche wurden vorerst bis Ende März gestrichen. Jeder, der Zutritt in den Besuchsbereich begehrt - das betrifft auch Richter, Staatsanwälte und Verteidiger -, muss sich auf Fieber messen lassen. Bei einer Körpertemperatur von mehr als 37,5 Grad gibt es keine Besuchserlaubnis.

Tragen von Schutzmasken in Wien noch kein Thema

Das Tragen von Schutzmasken ist für Besucher der JA Josefstadt noch nicht vorgeschrieben. Nach Informationen der APA müssen dagegen in einer JA in Niederösterreich sogar schon Anwälte Schutzmasken aufsetzen, wenn sie ihre Mandanten sehen wollen.

(APA/Red)

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