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Coronavirus in Österreich: Regelungen für Arbeitnehmer

Arbeitsrechtliche Fragen: FAQ zum Coronavirus
Arbeitsrechtliche Fragen: FAQ zum Coronavirus ©APA/HELMUT FOHRINGER
In Österreich wurden die ersten Coronavirus-Erkrankungen bestätigt. Wir haben Antworten auf die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen, die sich nun stellen.
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Im Lichte des sich ausbreitenden Coronavirus stellen sich nicht nur medizinische, sondern potenziell auch persönliche und arbeitsrechtliche Fragen.

Die Arbeiterkammer-Arbeitsrechtlerin Silvia Hruska-Frank erläuterte einige Thematiken in dieser Sache.

Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen zum Thema Coronavirus

Warum kann ich in Quarantäne kommen?

Aufgrund eines Anlassfalles kann eine Gesundheitsbehörde bzw. die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat Quarantäne verordnen. Basis ist das Epidemiegesetz. Das Coronavirus wird darin inzwischen mittels Verordnung umfasst.

Bekomme ich weiter meinen Lohn, wenn ich in Quarantäne komme?

Die Entgeltfortzahlung hat im Quarantänefall zu erfolgen, da die Arbeitsleistung aufgrund der angeordneten Quarantäne entfällt. Der Arbeitgeber kann auf Basis des Epidemiegesetzes Kostenersatz beantragen. Der Bund übernimmt dann die Kosten. Das ist auch der Fall, wenn ganze Betriebe unter Quarantäne gestellt werden sollten.

Der Kindergarten oder die Schule meiner Kinder wird geschlossen. Was kann und muss ich tun, um die Betreuung sicherzustellen, wenn die Kinder selbst nicht krank sind?

Für Kinder unter zwölf Jahren sind auch Freistellungen zur Betreuung, nicht nur für die Pflege möglich. Man muss hier als Arbeitnehmer auch zeigen, dass man sich bemüht, eine Dienstverhinderung zu vermeiden - Stichwort: Treuepflicht. Wenn ein Kind verlässlich ist und zu Hause bleiben kann, kann man es zu Hause lassen. Womöglich können sich Eltern beim betreuen von einigen Kindern abwechseln. Nach Rücksprache könnte man auch Homeoffice machen.

Darf ich aus Angst vor einer Ansteckung daheimbleiben?

Nein. Homeoffice muss immer vereinbart werden.

Muss mir der Arbeitgeber eine Atemschutzmaske zur Verfügung stellen?

Das müsste wohl nur bei einer überdurchschnittlichen Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung der Fall sein. Es geht immer um eine Abschätzung der Gefahrenlage, etwa am Flughafen könnte es gut sein, dass der Arbeitgeber Masken wegen der Fürsorgepflicht zur Verfügung stellen muss.

Darf ich eine eigene Atemschutzmaske tragen?

Nicht unbedingt. Wenn es keinen Zusammenhang der Branche mit dem Virus gibt, kann der Arbeitgeber die Unterlassung verlangen. Es geht auch darum, Kunden nicht womöglich zu verschrecken.

Ich bin am Sonntag meine Eltern besuchen, plötzlich wird der Ort wegen des Coronavirus abgeriegelt. Ich kann am Montag daher nicht arbeiten. Was ist zu tun?

Das wichtigste ist, den Arbeitgeber sofort zu informieren. Wenn man unverschuldet verhindert ist, wäre das ein Fall einer Entgeltfortzahlung wie etwa wenn man in einem Schneechaos eingeschlossen wird. Der Betrieb kann auch wiederum vom Bund das Geld zurückfordern. Das gilt aber nicht, wenn man erst dorthin fährt, wenn es schon bekannt war, dass in der Gegend das Coronavirus grassiert. Etwa wenn man jetzt in ein bekanntes Risikogebiet fährt und dort dann unter Quarantäne kommt, wäre der Arbeitgeber nicht mehr zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Es wäre wohl kein Entlassungsgrund, aber Geld würde es keines geben - es käme zu einer unbezahlten Dienstverhinderung.

Darf mein Chef eine Dienstreise nach China oder nach Oberitalien anordnen?

Sobald es Reisewarnungen gibt, nicht. Dann kann man jedenfalls ablehnen. Ansonsten brauche es eine Risikoabschätzung mit Hausverstand.

Coronavirus: Das Wichtigste zum Arbeitsrecht

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(APA/Red)

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