Wer kürzlich seinen Führerschein gemacht hat und aufgrund der aktuellen Krise das gesetzlich vorgeschriebene Mehrphasen-Training nicht rechtzeitig absolvieren kann, bekommt gemäß einem neuen Erlass des Verkehrsministeriums eine Fristverlängerung gewährt.
Fristverlängerung für Mehrphasen-Ausbildung beschlossen
Die außergewöhnliche Situation rund um das Coronavirus macht es erforderlich, auch im Führerscheinwesen außergewöhnliche Maßnahmen zu treffen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die schwierige Lage und die damit verbundenen Einschränkungen in allen öffentlichen Bereichen den Führerscheinbesitzern nicht zum Nachteil gereichen dürfen und zu einem ungerechtfertigten Verlust der Lenkberechtigung oder zu einer nicht notwendigen Verlängerung des Entzuges der Lenkberechtigung führen dürfen, informiert das Verkehrsministerium auf seiner Homepage.
"Sind im Rahmen der zweiten Führerschein-Ausbildungsphase einzelne Module offen und können diese infolge der herrschenden Umstände nicht absolviert werden, drohen nach aktuellem Stand keine behördlichen Maßnahmen wie bescheidmäßige Anordnung und Probezeitverlängerung sowie Entziehung der Lenkberechtigung", erklärte ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Die fehlenden Ausbildungsteile können innerhalb angemessener Frist nach Wiederaufnahme des normalen Betriebs bei den ausbildenden Stellen absolviert werden.
Auch mehr Zeit für angeordnete Nachschulungen
Die Fristverlängerung trifft auch auf die allgemeine, 18 Monate dauernde Gültigkeitsdauer von Ausbildungsteilen, der theoretischen Fahrprüfung und abgeschlossenen Fahrschulausbildungen zu. Normalerweise ist es so geregelt, dass der Prüfungsantritt binnen 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung erfolgen muss, sonst ist die Ausbildung zu wiederholen. "Innerhalb von angemessener Frist nach Wiederaufnahme der Fahrschul- bzw. Behördentätigkeit sind die noch offenen Schritte zu absolvieren", hieß es nunmehr im Toleranzerlass des Ministeriums.
Wer im Zuge eines Führerscheinentziehungsverfahrens eine Nachschulung angeordnet bekommen hat, hat nunmehr ebenso mehr Zeit. Die in der Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung genannte "Frist von 40 Kalendertagen ist für die durch die Corona-Krise verursachten Überschreitungen dieser Frist auszusetzen",
"Da von dieser aktuell schwierigen Situation sämtliche Bereiche des öffentlichen Lebens betroffen sind, ist von der Beibringung von gesonderten Nachweisen über die Unmöglichkeit der Absolvierung der Maßnahmen, Gutachten etc. prinzipiell abzusehen", informierte das Verkehrsministerium in seinem Schreiben bereits am 20. März.
ÖAMTC und ARBÖ bieten Kurs-Nachholung und Umbuchung an
Die beiden Autofahrerclubs bieten nunmehr an, dass gebuchte Kurse später nachgeholt werden können. Der ÖAMTC wies darauf hin, dass bereits gebuchte Mehrphasen-Trainings beim Club umgebucht werden können. Mit aktuellem Stand erwartet die ÖAMTC Fahrtechnik ihren Vollbetrieb per Montag, 20. April 2020, wieder aufnehmen zu dürfen. Die Fahrtechnik wird die Anzahl an Mehrphasen Trainings Pkw und Motorrad in allen acht Fahrtechnik Zentren Österreichs erhöhen, sodass Trainings Rückstaus für alle Führerscheinneulinge möglichst kurzfristig abgearbeitet werden können. Termine ab dem 20. April 2020 können, wie üblich, unter www.fahrtechnik.at online gebucht werden.
Der ARBÖ informierte am Montag, dass die drei Fahrsicherheits-Zentren in Wien, der Steiermark und Salzburg aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus geschlossen sind. Dadurch fallen auch zahlreiche bereits gebuchte Kurse aus. Alle ausgefallenen Einheiten werden ehestmöglich nachgeholt und können telefonisch, per Email oder unter www.ich-fahr-sicher.at umgebucht werden. Auf der Website wird auch über die aktuellen Termine und die geplante Wiederaufnahme des Betriebs informiert.
(APA/Red)
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