Es bietet die Basis sowohl für zahlreiche Einschränkungen des öffentlichen Lebens als auch für wirtschaftliche Hilfen.
So werden etwa gesetzliche Grundlagen für das Schließen von öffentlichen Orten wie Spielplätzen etabliert sowie für die Restriktionen im Handel und in der Gastronomie. Finanziell wird ein vier Milliarden schwerer Fonds geschaffen, der alle möglichen Hilfen von Kurzarbeit über Unternehmer-Hilfen bis zum Ankauf von Instrumenten für den Gesundheitsbereich bedienen soll.
Anträge abgelehnt
In der Minderheit blieben die Oppositionsanträge, unter anderem mit dem Ziel, dass es weiter einen Rechtsanspruch für Betriebe auf Entschädigung für Verdienstentgang gemäß dem (alten) Epidemiegesetz geben soll.
Am Nachmittag wird der Bundesrat die Gesetzesvorlage behandeln und beschließen. Danach fehlt nur noch die Unterfertigung des Bundespräsidenten sowie die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, um die Vorhaben bereits am Montag umsetzen zu können.
(APA)
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