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Coronavirus: Alle Verbote und alle Ausnahmen

Auch beim Einkaufen soll ein Mindestabstand eingehalten werden.
Auch beim Einkaufen soll ein Mindestabstand eingehalten werden. ©APA/Barbara Gindl
In dieser Woche gelten wegen des Coronavirus Ausgangsbeschränkungen in ganz Österreich. Bei Ausnahmen gilt es immer mindestens einen Meter Abstand zu Mitmenschen einzuhalten. Das gilt beispielsweise auch beim Einkaufen im Supermarkt.
Was erlaubt ist und was nicht
Alle Maßnahmen im Detail

Die Regierung hat Sonntag spät Abend jene Verordnungen veröffentlicht, die wegen der Coronakrise das öffentliche Leben ab Montag massiv einschränken. Die Gastronomie kommt fast völlig zum Erliegen, für Ausgänge braucht man einen guten Grund und wo man noch hinkommt, gilt es einen Meter Abstand zu halten.

Lieferdienste auch noch ab Dienstag

Was die Gastronomie angeht, ist ab Montag 15 Uhr im Wesentlichen nur noch Lieferdiensten ihre Tätigkeit unbeschränkt erlaubt. Weitere Ausnahmen betreffen kulinarische Einrichtungen in Spitälern und Altersheimen sowie Hotelrestaurants, allerdings nur für eigene Gäste, und Camping-Plätze, ebenfalls nur für Bewohner, sowie Speisewägen.

Offen halten dürfen Geschäfte, die für den Alltagsbedarf notwendig sind. Das betrifft den Verkauf von Lebensmitteln ebenso wie Apotheken, Drogerien, Trafiken und den Verkauf von medizinischen Produkten und Heilbehelfen. Kfz-Werkstätten und Tankstellen dürfen ebenfalls weiter ihrer Tätigkeit nachgehen, gleiches gilt für Post und Banken. Der Verkauf von Tierfutter gehört ebenso zu den Ausnahmen wie der Agrarhandel, einschließlich Schlachttierversteigerungen. Explizit ausgenommen sind ferner Gesundheits- und Pflegedienstleistungen und Hygiene- und Reinigungsdienstleistungen sowie Notfall-Dienstleistungen.

Joggen und Spazierengehen erlaubt

Das Haus verlassen kann man, wenn man zur Arbeit will, es zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich ist oder es der Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dient. Auch einkaufen darf man, nur wird hier ebenso wie in Sachen Arbeitsplatz darauf hingewiesen, dass ein Abstand von mindestens einem Meter zu anderen Menschen einzuhalten ist.

Diese Distanz ist auch bei Freizeitaktivitäten im Freien einzukalkulieren, wobei die nur alleine, mit Mitbewohnern oder Haustieren erlaubt sind. Explizit untersagt ist die Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben, wobei hier eine genaue Definition fehlt.

Eine weitere Einschränkung für Jogger und Spaziergänger: Mit öffentlichen Verkehrsmitteln darf man zur entsprechenden Aktivität nicht anreisen. Die sind nur für die anderen Ausnahmefälle wie die Fahrt zur Arbeit zur Benützung vorgesehen und auch das nur mit dem Ein-Meter-Abstand. Die Maßnahmen werden von der Polizei kontrolliert, im Bedarfsfall drohen empfindliche Verwaltungsstrafen.

Schulen und Kindergärten "geschlossen"

Schulen und Kindergärten werden zwar nicht zugesperrt. Kinder, für die es keine andere Möglichkeit gibt, werden weiter betreut. Aber der Unterricht bzw. die Kindergartenpflicht sind ausgesetzt. Die Schüler erhalten Übungsaufgaben, wo möglich wird auf Distance Learning umgestellt. Dies ist auch an den Universitäten der Fall, die ab Montag zu sind. Eltern, die für die Betreuung der Kinder daheimbleiben müssen, können beim Arbeitgeber um Sonderbetreuungszeit ansuchen. Gewährt er sie, bekommt er ein Drittel der Lohnkosten vom Bund.

Flugverkehr wird reduziert

Alle Maßnahmen gelten von 16. bis inklusive 22. März. Neue Flugverbote gelten ab Mittwoch - und zwar mit Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine.

(APA/red)

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