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Coronahilfen verlängert: Notstandshilfe bleibt erhöht

Die Notstandshilfe wird ein weiteres Mal auf die Höhe des Arbeitslosengelds aufgestockt.
Die Notstandshilfe wird ein weiteres Mal auf die Höhe des Arbeitslosengelds aufgestockt. ©APA/HERBERT PFARRHOFER
Am Donnerstag wurde die Notstandshilfe ein weiteres Mal auf die Höhe des Arbeitslosengelds aufgestockt. Nur die NEOS waren gegen die Anhebung.

Der Nationalrat hat Donnerstagmittag weitere Corona-Hilfen beschlossen. Konkret wird rückwirkend mit Anfang April die Notstandshilfe ein weiteres Mal auf die Höhe des Arbeitslosengelds aufgestockt und werden der Kulturszene 20 weitere Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

NEOS gegen Anhebung der Notstandshilfe

Einzig die NEOS waren dagegen, dass die Notstandshilfe allgemein angehoben wird. Sozialsprecher Gerald Loacker vermisste die Treffsicherheit der Maßnahme, würde doch damit beispielsweise auch Ehepartnern von Gutverdienern der Mehrbetrag ausgeschüttet. SPÖ und FPÖ wiederum kritisierten, dass die Maßnahme erst zu spät und auf Aufforderung der Opposition komme.

Einstimmig beschlossen wurde die Aufstockung der Kulturhilfe. In diesem Fall geht es um den Überbrückungsfonds für selbstständige Künstler, der um 20 auf 140 Millionen aufgestockt wurde. Damit sollen coronabedingte Einnahmenausfälle aufgrund abgesagter Veranstaltungen und geschlossener Kulturhäuser kompensiert werden. Staatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) hofft, dass man ein letztes Mal nachschießen muss, weil der Kulturbetrieb über den Sommer wieder Fahrt aufnimmt. Grünen-Kultursprecherin Eva Blimlinger ging jedoch davon aus, dass es die ein oder andere Hilfe noch brauchen werde.

Exekutionsrecht wurde erneuert

Am frühen Nachmittag wurden - durchgehend einstimmig - eine Justizvorlagen beschlossen. Eine in Corona-Zeiten geschaffene Regelung wurde ins Dauerrecht übernommen: Opferschutzeinrichtungen und Interventionsstellen können weiterhin gewaltbetroffene Frauen vertreten und in ihrem Auftrag Einstweilige Verfügungen auf Betretungsverbote bei Gericht beantragen.

Dies ist ein kleiner Teil der großen Exekutionsrechtsreform, mit der die Verfahren zu Eintreibung von Schulden wesentlich vereinfacht werden. Sie bringt, wie Ministerin Alma Zadic (Grüne) versicherte, allen Seiten Vorteile.

Im Sinn der Schuldner wird die Entschuldung vereinfacht. Stellt sich eine Insolvenz heraus, wird dies sofort aufgegriffen - was Kosten- und Zinsenstopp bedeutet und die Chancen auf eine nachhaltige Entschuldung verbessert. Den Gläubigern wird die Durchsetzung ihrer Exekutionstitel erleichtert. Die Anträge werden vereinfacht, ihre Anzahl wesentlich reduziert. Alle Exekutionsmittel werden zu einem "Exekutionspaket" zusammengefasst. Ein Verwalter kann alle Vermögensobjekte ermitteln und flexibel verwerten, wenn keine Zahlung erreicht werden kann.

Diese Reform wurde auch von der Opposition mit Lob bedacht. SPÖ und NEOS kritisierten jedoch, dass die Gerichtsgebühren für Exekutionsverfahren steigen. "Leicht", wie Zadic anmerkte, nämlich um fünf Prozent. Durch den Wegfall der bisher nötigen Masse an Anträgen bringe die Reform den Gläubigern - die die Gebühren zu zahlen hätten - dennoch in Summe eine Einsparung.

Einstimmig beschlossen wurde die Einrichtung zentraler Justiz-Servicecenter an Gerichten und Staatsanwaltschaften - für Zadic ein wesentlicher Baustein ihres Anliegens, die Justiz kunden- und serviceorientierter zu gestalten.

Summen für Veranstaltungsschutzschirm werden erhöht

Die Fördersummen für den von der Bundesregierung eingerichteten Veranstaltungsschutzschirm werden erhöht. Dieser soll unter anderem im Kulturbereich die Planungssicherheit erhöhen, auch wenn Veranstaltungen aufgrund von Coronamaßnahmen abgesagt werden müssen. Seit Mitte Jänner können hier die Anträge bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) gestellt werden. Nun werden die Parameter ausgeweitet.

Konkret wird der Beantragungszeitraum bis Dezember 2021 (bisher: Juni) verlängert. Bereits beschlossen ist eine Erhöhung der Summe pro Veranstalter von ursprünglich 1 auf 2 Mio. Euro, wobei bereits eingereichte Anträge adaptiert werden können.

In einem weiteren Schritt soll nun der sogenannten Veranstalter-Schutzschirm II als Haftungsmodell ausgeweitet werden, wobei bis zu 10 Mio. Euro pro Veranstalter übernommen werden können. Dieses Modell solle nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und Freigabe durch die Europäische Kommission ab Sommer zur Verfügung stehen, so die zuständige Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) in einer Aussendung.

Bis dato sind Ansuchen mit einem Zuschussvolumen von rund 110 Mio. Euro bei der ÖHT eingegangen, wobei die kulturellen Veranstaltungen an der Spitze liegen, gefolgt von Kongressen, Sport- und Business-to-Consumer-Veranstaltungen. Insgesamt beträgt die Förderhöhe des Instruments 300 Mio. Euro, wobei davon Veranstaltungen umfasst sind, die bis Jahresende 2022 geplant sind.

(APA/Red)

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