So ist etwa wieder jeder Sport erlaubt. Die Maskenpflicht für Kellner fällt ebenso wie die Sperrstunde für Veranstaltungen bis 100 Personen.
Lockerung bei Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt somit nur mehr in Öffis, im Gesundheitsbereich oder bei Dienstleistungen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch bei Demonstrationen muss Nasen-Mund-Schutz getragen werden.
Thekenausschank für kleine Bars erlaubt
Weitere Erleichterungen gibt es für die Gastronomie. Lokale dürfen nun um 5.00 statt wie bisher um 6.00 Uhr aufsperren. Buffets mit Selbstbedienung werden prinzipiell wieder möglich. Die Sperrstunde für geschlossene Veranstaltungen bis zu 100 Personen - also beispielsweise für Geburtstagsfeiern - fällt. Für kleine Bars wird die Thekenausschank möglich sein.
Freie Fahrt für Hobbysportler
Sportbegeisterte dürfen ab 1. Juli wieder ihrem Hobby nachgehen - und zwar auch, wenn es sich um Kontakt- bzw. Mannschaftssport handelt. Die Mindestabstandsregeln gelten bei der Sportausübung sowohl drinnen als auch draußen nicht mehr. Voraussetzung ist aber, dass Hygieneregeln beachtet werden, außerdem müssen Anwesenheitslisten geführt werden.
Events mit bis zu 500 Besuchern erlaubt
Lockerungen gibt es ebenfalls für Zuschauer von Sportevents und Kulturveranstaltungen. Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind in geschlossenen Räumen bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich bis zu 500 Personen erlaubt.
Prostitution wieder erlaubt
In Österreich ist die zwischenzeitlich wegen der Coronakrise verbotene Prostitution ab 1. Juli wieder erlaubt. Das Betreten von Bordellen und Laufhäusern werde wieder ermöglicht, bestätigte das Gesundheitsministerium am Donnerstag gegenüber der österreichischen Nachrichtenagentur APA. Aktuell würden vom Ministerium gemeinsam mit Vertretern etwa von Beratungsstellen Hygiene- und Schutzempfehlungen erarbeitet.
Rund 8000 Sexarbeiterinnen sind in Österreich registriert. Sie waren von der Coronakrise finanziell besonders stark betroffen und hatten als Selbstständige Anspruch auf Leistungen aus dem Härtefallfonds. "Wir begrüßen es, dass Sexarbeit wieder erlaubt wird", sagte Eva van Rahden, Leiterin einer Beratungsstelle für Sexarbeiter in Wien. "Einige Frauen haben bereits Termine mit Kunden ausgemacht."
ZIB-Wissenschaftschef Günther Mayr zu den Lockerungen:
Änderungen gibt es beim Datenschutz in der Luftfahrt. Hier müssen die Passagierdaten nach Ablauf von 21 Tagen wieder gelöscht werden. Das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS-CoV-2 Risikogebieten wurde hingegen bis 15. Juli verlängert.
(APA)
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