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Corona-Lockdown für Ungeimpfte war laut VfGH zulässig

Die 2G-Regel ("Lockdown für Ungeimpfte") wurde kontrolliert.
Die 2G-Regel ("Lockdown für Ungeimpfte") wurde kontrolliert. ©APA/ZEITUNGSFOTO.AT/DANIEL LIEBL
Auch der zweite "Lockdown für Ungeimpfte" vom Jahr 2022 hat nach einer Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) standgehalten.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Beschwerde einer Oberösterreicherin als inhaltlich nicht begründet abgewiesen. Argumentiert wird, dass die verhängten Maßnahmen angesichts der Infektionszulage zulässig waren.

Beschwerde gegen Lockdown für Ungeimpfte

Bei der Beschwerde ging es um die 2G-Regeln, die Ungeimpfte mehr oder weniger auf die Erledigung lebensnotwendiger Wege und die Arbeit einschränkten, in dem Fall um die Periode 21. bis 30. Jänner. Argumentiert wurde von der Beschwerdeführerin damit, dass die Hospitalisierungszahlen zurückgegangen seien und die Maßnahmen daher sowohl gegen Grundrechte als auch gegen das Covid-Maßnahmen-Gesetz verstießen.

"Lockdown für Ungeimpfte" 2022 hält vor VfGH

Der VfGH sieht zwar einen intensiven Eingriff in die Grundrechte, diese aber nicht verletzt. Die Zahl an Corona-Patienten auf den Intensivstationen sei Ende Jänner 2022 zwar rückläufig gewesen, die Behörde habe aber zutreffenderweise die Verfügbarkeit weiterer Ressourcen und Kapazitäten im Gesundheitssystem in die Beurteilung einbezogen, ob eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe.

Gerade im Hinblick auf die zum damaligen Zeitpunkt dominierende Omikron-Variante habe die Behörde damit rechnen müssen, dass es im Gesundheitswesen auf Grund der hohen Zahl an gleichzeitig infizierten Personen zu weiteren Personalausfällen und damit zu einer kritischen Situation kommen würde: "Der Gesundheitsminister ging daher nachvollziehbar davon aus, dass die Aufrechterhaltung der für Personen ohne 2G-Nachweis geltenden Ausgangsregelung auch noch im Zeitraum vom 21. Jänner bis 30. Jänner 2022 unerlässlich war." Verwiesen wird seitens des Höchstgerichts auch auf zahlreiche Ausnahmen, die die Maßnahme verhältnismäßig hielten.

Verlängerung der 2G-Regel rechtens

Zusätzliche Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsregeln wären nach Ansicht des VfGH ungenügend gewesen. Diese allein hatten damals nicht ausgereicht, um dem Infektionsgeschehen Einhalt zu gebieten. Daher habe der Gesetzgeber mit der Verlängerung der 2G-Regel auch nicht den vom Covid-Maßnahmengesetz vorgegebenen Rahmen überschritten.

Schließlich erkannten die Richter auch keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Denn auch noch Ende Jänner habe es einen deutlichen Unterschied bei der Zahl an Neuinfektionen je nach Impfstatus gegeben und es hätten wesentlich mehr ungeimpfte Patienten in den Spitälern behandelt werden müssen. Zudem habe man Studien die damals noch relativ neuen Omikron-Variante betreffend berücksichtigt.

Auch erster "Lockdown für Ungeimfte" war zulässig

Schon einmal hatte der VfGH dem Gesetzgeber in Sachen "Lockdown für Ungeimpfte" recht gegeben. Im März waren die vergangenen November erlassenen 2G-Regeln für zulässig erklärt worden.

Entsprechend zufrieden ist Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). Das Erkenntnis bestätige einmal mehr, dass das Ressort die Corona-Schutzmaßnahmen auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und im Einklang mit der Bundesverfassung gesetzt habe. Der "Lockdown für Ungeimpfte" und die 2G-Regel seien aus epidemiologischer Sicht notwendig gewesen.

Kritik von der FPÖ

Kritik kam von der FPÖ. Dem "Corona-Zwangsregime" sei erneut die Absolution erteilt worden, meinte Parteichef Herbert Kickl in einer Aussendung. Er warnte vor einem Vertrauensverlust in das Höchstgericht. Abweichende Meinungen von Richtern sollten veröffentlicht werden.

(APA/Red)

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