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Corona-Impfung künftig ein Jahr lang gültig

©APA
Die Corona-Impfung wird künftig ein Jahr lang als Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr gültig sein.
Weitere Verschärfungen möglich
Das sind die neuen Corona-Regeln

Dies geht aus am Freitag veröffentlichten neuen Verordnungen für die Einreise nach Österreich und für die Schulen hervor. Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer von 270 auf 360 Tage nach dem Zweitstich ist auch für die noch ausständige Verordnung zur den generellen Corona-Maßnahmen zu erwarten, wurde der APA am Freitag seitens des Gesundheitsministeriums bestätigt.

Diese Verordnung dürfte voraussichtlich erst Anfang kommender Woche verfügbar sein - jedenfalls rechtzeitig, ehe am Mittwoch dann das nächste Paket zur Entschärfung der Corona-Krise in Kraft tritt. Etliche Details sind noch zu klären.

"Rote Liste" erweitert

Für mehrere Länder werden die Einreisebestimmungen verschärft, weil sie aus der Liste der Staaten mit einem geringen epidemiologischen Risiko fallen. Darunter befinden sich die USA, die Westbalkan-Staaten Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Kosovo und Albanien. Aus diesen Ländern darf man künftig nur noch mit einer Impfung einreisen, ebenso wie aus Armenien, Aserbaidschan, Brunei, Israel, Japan und Thailand.

Neu auf der "grünen Liste" ist lediglich Uruguay, das bisher auf der "roten Liste" der Virusvariantenstaaten (Anlage 2) stand. Ebenso von dieser Liste gestrichen werden Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia und Simbabwe. Hingegen werden künftig Costa Rica und Suriname als Virusvariantengebiete eingestuft. Für diese Länder gelten weitgehende Einreisebeschränkungen und eine verpflichtende Quarantäne.

Neues Maßnahmenpaket

Fix ist, dass Phase 1 der neuen Maßnahmen mit 15. September startet. Auch wenn die Belastung der Intensivstationen mit zehn Prozent vorher erreicht ist, wird an diesem Datum festgehalten.

Bei den weiteren Stufen wird hingegen auf das tatsächliche Erreichen der 15- bzw. 20-Prozent-Marke abgestellt. Ist man dort angelangt, treten sieben Tage später die vorgesehenen Maßnahmen in Kraft.

Comeback für FFP2-Maske

Mittwoch ist das Comeback der FFP2-Maske überall dort, wo Maskenpflicht herrscht, wohl jenes Thema, das die meisten Menschen betrifft, da es hier um viel frequentierte Bereiche wie Supermärkte und öffentliche Verkehrsmittel geht.

Dazu sollen Ungeimpfte im "normalen" Handel wie Kleidungsgeschäften ebenfalls FFP2-Masken tragen, Geimpften wird das nur empfohlen. In Wien, wo schon den ganzen Sommer striktere Regeln galten, ist für Immunisierte immerhin ein Mund-Nasen-Schutz anzulegen. Übernommen wird österreichweit eine in der Bundeshauptstadt geltende Regel, wonach die weniger aussagekräftigen Antigen-Tests nur mehr 24 Stunden gültig sind und nicht 48 wie bisher.

2G-Regel in Phase zwei

Noch interessanter wird es dann in Phase zwei ab 15 Prozent Intensivbelegung, die bald erreicht sein dürfte. Denn hier gilt bei Events mit mehr als 500 Menschen und in der Nacht-Gastronomie die 2G-Regel. Das heißt, ein Test reicht nicht mehr aus, man muss geimpft oder während der vergangenen sechs Monate genesen sein. Die Verordnung muss aber nun klären, ob das nur für Teilnehmer bzw. Gäste gilt oder aber auch für Personal. Zudem muss wohl jener Passus konkretisiert werden, wonach 2G auch in "ähnlichen Settings" wie in der Nacht-Gastronomie zu gelten hat.

Weitere Verschärfungen möglich

Das Testen dürfte also in absehbarer Zeit gar nicht mehr so oft etwas bringen, umso mehr als Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Donnerstag auch 2G für die Tages- und Abend-Gastronomie andachte - und am Freitag schon mögliche nächste Schritte ventilierte.

So überlegte er in ATV ein Ende der Gratistests, um die Impfmoral zu erhöhen. Auch wenn sich die roten Länder und Oberösterreich teils scharf dagegen aussprechen, erwägt der Gesundheitsminister das entsprechende Gratis-Angebot einzustellen. In ATV Aktuell nannte Mückstein das eine "Möglichkeit". Dies könnte durchaus auch ein Anreiz sein für Ungeimpfte, sich doch einer Immunisierung zu unterziehen: "Wir brauchen Geimpfte und nicht Getestete."

(APA)

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