Mückstein hält weitere Verschärfungen für möglich

"Bei 25 Prozent Auslastung auf den Intensivstationen wird es weitere Maßnahmen geben müssen", sagt er in der "Kleinen Zeitung".
Intensivpatienten immer jüngen
Nicht ausgeschlossen ist für ihn etwa, dass dann auch in der normalen Gastronomie ein Impf- oder Genesenen-Nachweis erforderlich wird.
3-Stufen-Plan
Derzeit ist diese 2G-Regel nur für Großevents ohne zugewiesene Sitzplätze sowie für die Nachgastronomie vorgesehen, sobald die Intensivstationen zu 15 Prozent gefüllt sind. Ab 20 Prozent wird in den 3G-Bereichen - also etwa auch in Gasthäusern - nur noch ein PCR-Test neben einer Impfung oder Genesung anerkannt.
(APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.