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Corona-Impfstoffe bisher nicht für Kreuzimpfungen zugelassen

Die vier von der EMA zugelassenen Corona-Impfstoffe sind für Kreuzimpfungen nicht zugelassen.
Die vier von der EMA zugelassenen Corona-Impfstoffe sind für Kreuzimpfungen nicht zugelassen. ©REUTERS
Ab dem heutigen Freitag werden in Wien auch Kreuzimpfungen gegen das Coronavirus angeboten. Zugelassen ist dieses Verfahren jedoch eigentlich nicht.
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Kreuzimpfen: Außerhalb Wiens nur in Sonderfällen

In Wien können Personen, die bei der ersten Corona-Impfung mit dem Wirkstoff von AstraZeneca immunisiert worden sind, seit dem heutigen Freitag alternativ einen mRNA-Impfstoff für ihren zweiten Stich auswählen. In anderen Bundesländern wird laut einem APA-Rundruf nur in Sonderfällen auf das heterologe Impfschema zurückgegriffen, was nun auch der Verband der Impfstoffhersteller (ÖVIH) unterstreicht. Die sogenannte Kreuzimpfung lehnt der ÖVIH ohne entsprechende Zulassung ab.

Keiner der Covid-Impfstoffe von EMA für Kreuzimpfungen zugelassen

"Als Impfstoffhersteller und Zulassungsinhaber können wir diese Vorgehensweise nicht unterstützen", hieß es am Freitag in einer Aussendung. Im Hinblick auf das Ziel einer raschen Durchimpfung der Bevölkerung sei eine klare Information und Kommunikation notwendig, die möglichst wenig Verunsicherung mit sich bringt. Aus diesem Grund habe die europäische Zulassungsbehörde EMA auch einen strengen und eindeutig geregelten Zulassungsprozess. In der Zulassung selbst werde zudem klar festgelegt, wie diese Impfstoffe anzuwenden sind.

Die EMA hat bisher vier Covid-Impfstoffe zur Verwendung in der EU zugelassen. Keiner dieser Impfstoffe sei bisher für Kreuzimpfungen - egal welcher Art - zugelassen. Wird davon abgewichen, handle es sich um einen sogenannten "Off-Label-Use", also eine Anwendung, die nicht der überprüften und genehmigten Verabreichungsform entspricht. "Eine Off-Label-Anwendung ist zwar möglich, aber nur für Ausnahmefälle vorgesehen", betonte der ÖVIH. Sie sei außerdem mit besonderen Auflagen, wie einer intensiven Aufklärung der zu impfenden Person, verbunden. Die Haftung liegt in diesem Fall beim Impfarzt, der nicht verpflichtet ist, die Impfung durchzuführen. Die Wirksamkeit und Sicherheit von heterologen Impfschemata wird derzeit noch in mehreren klinischen Studien geprüft.

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(APA/Red)

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