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Corona-Impfprämie muss von Gemeinden nicht zurückgezahlt werden

Bereits ausbezahlte Corona-Impfprämien an die Gemeinden, müssen nicht an den Bund zurückbezahlt werden.
Bereits ausbezahlte Corona-Impfprämien an die Gemeinden, müssen nicht an den Bund zurückbezahlt werden. ©APA/dpa/Marijan Murat (Sujet)
Die vom Bund im Herbst eigentlich für Impfkampagnen zur Verfügung gestellten Corona-Impfprämien müssen von den Gemeinden nicht an den Bund zurückgezahlt werden, sondern dürfen umgewidmet werden.
390 Gemeinden bereits für "Impfprämie" qualifiziert

Kommunen das Geld vom Bund für Corona-Impfkampagnen im Herbst nicht zurückzahlen, sondern dürfen dieses für andere Zwecke verwenden. Einen entsprechenden Beschluss des Nationalrates teilte der Gemeindebund am Donnerstag in einem Rundschreiben den Gemeinden mit. Die Regierung hatte diesen im April 75 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Mit Abschwächen der Pandemie wurde die Zweckwidmung der Zahlungen aber mehr und mehr infrage gestellt.

Corona-Impfprämie muss nicht zurückgezahlt werden

Die bereits an die Kommunen ausbezahlte finanzielle Zuwendung war nach Gemeindegröße aufgeschlüsselt und eigentlich zweckgewidmet. Pro Einwohner gab es bis zu neun Euro. Voraussetzung: Die kommunale Impfprämie musste für Kampagnen verwendet werden. Ansonsten wäre die Summe zurück an den Bund gegangen.

Weiteres Geld für Gemeinden mit organisierten Impfkampagnen

Bereits am Dienstag wurde in der Budgetsitzung des Nationalrats aber die Bremse gezogen. Zudem ging man noch weiter: Jene Gemeinden, die das Geld bereits für eine organisierte Impfkampagne ausgegeben haben, erhalten diese Summe noch einmal vom Bund. Allerdings müssen dafür Rechnungen und Belege bei der Bundesbuchhaltungsagentur eingereicht werden.

(APA/Red)

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