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"Coffee to go" in rund 100 Wiener Trafiken erhältlich

Das Angebot werde von Kunden vor allem in der Früh gut angenommen.
Das Angebot werde von Kunden vor allem in der Früh gut angenommen. ©pixabay.com (Sujet)
Rund 100 Trafiken in Wien nutzen seit September des vergangenen Jahres die Möglichkeit, neben klassischen Tabak- oder Zeitschriftenwaren auch "Coffee to go" anzubieten.
"Coffee to go" in Wiener Trafiken
Kaffee-Mehrwegbecher zurückgeben

Seit einem knappen halben Jahr darf in österreichischen Trafiken “Coffee to go” verkauft werden. Andreas Schiefer, Trafikanten-Obmann in der Wiener Wirtschaftskammer, schätzt, dass inzwischen rund 100 Betriebe in Wien diese Möglichkeit nutzen. Da der Verkauf nicht meldepflichtig sei, gebe es aber keine genauen Zahlen.

Rund 100 Wiener Trafiken verkaufen “Coffee to go”

“Ich bin happy und zufrieden”, sagte Schiefer zur APA. Als die Neuerung Anfang September eingeführt wurde, habe er damit gerechnet, dass sich in den ersten Monaten 10 bis 15 Prozent der Trafikanten entscheiden werden, Kaffee auszuschenken. Das habe sich bestätigt.

Das Angebot werde von den Kunden vor allem in der Früh gut angenommen, weil die Trafiken bereits sehr zeitig geöffnet haben. Dass die Regelung kleineren Kaffeehäuser schadet, wie es zu Beginn von Vertretern der Branche befürchtet worden war, glaubt Schiefer nicht. “Es hat sich alles geglättet, wir haben nichts Negatives gehört”, so Schiefer.

Trafikanten legen Preise für Kaffee selbst fest

Der “Coffee to go” darf in neutralen oder mit dem Logo “Meine Trafik” versehenen Becher abgefüllt werden. Von Kunden mitgebrachte Gefäße sind ebenfalls in Ordnung. Den Preis können die Trafikanten selbst festlegen. Steh- oder Sitzplätze sowie eine “gastronomische Anmutung” sind nicht zulässig.

Geregelt wird der Kaffee-Verkauf in Trafiken über die Monopolverwaltung bzw. den im Gesetz enthaltenen Nebenartikelkatalog. In diesem sind festgehalten, welche Produkte abseits klassischer Tabak- oder Zeitschriftenwaren zusätzlich in Trafiken angeboten werden dürfen – etwa Parkscheine, Souvenirs oder Handywertkarten. Mit 1. September des vergangenen Jahres wurde diese Liste um “Kaffee oder andere alkoholfreie Heißgetränke, die innerhalb des Trafiklokals zur Mitnahme zubereitet werden”, erweitert.

(APA/Red)

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