"Causa Zech" steigt auf

Von Christiane Eckert
Viele Tage saß die Schweizer Klägerin, beziehungsweise deren Anwalt, Andreas Ermacora und die beklagte Partei, Vertreter des fortpflanzungsmedizinischen Instituts Zech und deren Anwalt Michael Konzett vor Richterin Sieglinde Stolz. Im Mai wurde dann bekannt, dass die einstige Patientin mit ihrem Klagebegehren unterlag. Ihre Klage, mit der Forderung, vermeintlich noch vorhandene, tiefgefrorene Embrionen heraus zu geben, wurde abgewiesen. Ebenso die Forderung auf 10.000 Euro Schmerzegeld für psychische Belastungen.
Es geht weiter
Die Thurgauerin hat sich nun entschieden, sich mit diesem Urteil nicht abzufinden. Sie geht in die Berufung. Somit entscheidet nun das Oberlandesgericht Innsbruck, ob das Urteil richtig ist oder ob Mängel vorliegen. „Unserer Meinung nach gab es ein umfassendes Beweisverfahren und das erstinstanzliche Urteil ist korrekt, dennoch akzeptiert es die Gegenseite offenbar nicht“, so Dieter Bitschnau, Medienberater der medizinischen Einrichtung. Wann das Berufungsurteil ergehen wird, ist offen.
(Red.)
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