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Causa Pilnacek: OStA Wien überträgt Verfahren von Staatsanwaltschaft Krems an Staatsanwaltschaft Eisenstadt

Die OStA Wien entzieht der Staatsanwaltschaft Krems das Pilnacek-Verfahren.
Die OStA Wien entzieht der Staatsanwaltschaft Krems das Pilnacek-Verfahren. ©APA/HARALD SCHNEIDER (Symbolbild)
Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat der Staatsanwaltschaft Krems das Verfahren zum Tod von Christian Pilnacek entzogen und an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt übergeben, wie am Donnerstag bekanntgegeben wurde.

Die Entscheidung, das Verfahren in der Causa Pilnacek von der Staatsanwaltschaft Krems an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt zu übertragen, sei getroffen worden, "um das Vertrauen in die volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit bei der Führung des Ermittlungsverfahrens zu gewährleisten".

Causa Pilnacek: OStA Wien reagiert auf bloßen Anschein einer Befangenheit

An die Staatsanwaltschaft Eisenstadt sei das Verfahren auch deshalb übergeben worden, weil diese vom niederösterreichischen Polizeiapparat losgelöst sei, sagte ein Sprecher der OStA zur APA. Schließlich habe es in der Vergangenheit auch Vorwürfe gegen zwei Polizeibeamte gegeben. Mit der Übertragung sage man aber nicht, dass die Staatsanwaltschaft Krems befangen sei. Als Oberbehörde könne die OStA Verfahren bereits delegieren, wenn bloß der Anschein einer Befangenheit bestehe. Dieser habe sich in der Diskussion ergeben und zugespitzt. Die Freiheitlichen begrüßten den aus ihrer Sicht "längst überfälligen Schritt". Denn mit dem ursprünglichen Auftrag an die Staatsanwaltschaft Krems habe man "den Bock zum Gärtner" gemacht, kritisierte Generalsekretär Christian Hafenecker abermals und zeigte sich überzeugt, dass die Ankündigung der FPÖ, einen Untersuchungsausschuss zu dieser Causa einzusetzen, "Bewegung in die Sache gebracht" habe.

Pilnacek im Oktober 2023 tot aufgefunden

Die Leiche des ehemaligen Sektionschefs war am 20. Oktober 2023 bei Krems aufgefunden worden. Von polizeilicher Seite waren die Ermittlungen vom Landeskriminalamt Niederösterreich geführt worden. Die Staatsanwaltschaft Krems schloss Fremdverschulden auch auf Basis eines Gutachtens aus. Zweifel daran wurden vom ehemaligen Nationalratsabgeordneten Peter Pilz geäußert. Seine herbe Kritik an den Ermittlungen untermauerte Pilz mit zwei von ihm in Auftrag gegebenen gerichtsmedizinischen Gutachten, die auf Basis des Obduktionsberichts aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Krems erstellt wurden. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat daraufhin die Prüfung einer Fortführung der Ermittlungen zum Tod des ehemaligen Sektionschefs in einer entsprechenden Weisung an die Staatsanwaltschaft Krems angeordnet. Die Freiheitlichen wollen die Causa im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses unter die Lupe nehmen.

(APA/Red)

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