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Causa Lainz: Kontrollmängel festgestellt

Keine Anhaltspunkte für gerichtlich strafbare Handlungen - Versäumnisse bei der Pflegekontrolle und Mängel bei der Dokumentation.

Versäumnisse bei der Pflegekontrolle, Mängel bei der Dokumentation und durchbrochene Kommunikationsstrukturen nach der Ausgliederung des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) in eine eigene Unternehmung: Das ist die Bilanz, die die Wiener Magistratsdirektion in einem Internen Revisionsbericht zu den Pflegemissständen im Geriatriezentrum am Wienerwald (GZW) zieht. Anhaltspunkte für strafbare Handlungen, insbesondere das Quälen und Vernachlässigen von Patienten, lägen allerdings nicht vor.

Auszüge aus dem Revisionsbericht

Die von der Pflegeheimaufsicht aufgezeigten Pflege- und Dokumentationsmängel waren zu reparieren bzw. wurden bereits behoben, heißt es in dem 64-seitigen, der APA vorliegenden Bericht. Erstellt wurde er im Auftrag von Bürgermeister Michael Häupl (S) bzw. des Magistratsdirektors.

Keine Pflegekontrollen seit 2002

Einer der Hauptkritikpunkte der Internen Revisionen: Ab dem Jahr 2002 – also ab der Umwandlung in eine Unternehmung im Sinne der Wiener Stadtverfassung – seien weder von der Generaldirektion noch von den zuständigen Teilunternehmensdirektionen des KAV Pflegekontrollen angeordnet oder durchgeführt worden.

Die Verantwortung für Pflegemängel und unterlassene Dokumentationen habe man einzelnen Personen auf Grund der „Teampflege“ nicht zuordnen können. Die Mängel hätten jedenfalls den Stationsschwestern, der Oberschwester bzw. den Stationsärzten und dem Abteilungsvorstand auffallen müssen. In Sachen ungenügender Pflege-Dokumentation wird Kritik am damaligen Pflegedirektor Günther Pelikan geübt. Dieser habe eine Neustrukturierung eingeleitet, die den Erfordernissen „nicht entsprach“.

Redaktion: Bernhard Degen

Auszüge aus dem Revisionsbericht

Nach Bekanntwerden der Pflegemissstände im Wiener Geriatriezentrum am Wienerwald (GZW), hat die Interne Revision der Magistratsdirektion die Personalsituation, den Kommunikationsablauf und die internen Kontrollsysteme in Lainz untersucht. Auch individuelle Verantwortlichkeiten sowie damit zusammenhängende disziplinar- und strafrechtliche Aspekte sollten geprüft werden. Das Ergebnis ist in einem 64-seitigen, mit 5. November 2003 datiertem Bericht zusammengefasst. Die wichtigsten Passagen:

Verantwortlichkeiten:

„Anhaltspunkte für gerichtlich strafbare Handlungen, insbesondere das Quälen oder Vernachlässigen wehrloser Personen, lagen nicht vor.(…) Für Pflegemängel bzw. für unterlassene Dokumentationen waren auf Grund des Systems der Teampflege ’alle’ verantwortlich. Eine konkrete Zuordnung auf einzelne Personen war daher nicht möglich. Die Mängel hätten jedoch den zuständigen Stationsschwestern, ihren Vertretungen und der Oberschwester ebenso auffallen müssen wie den zuständigen Stationsärzten und in weiterer Folge dem gesamtverantwortlichen Abteilungsvorstand.“

„Im gesamten Geriatriezentrum am Wienerwald kam es zu einer Neustrukturierung der Pflegedokumentation, die den Erfordernissen nicht entsprach. Dies fiel in den Verantwortungsbereich des Pflegedirektors.“

Interne Kontrollsysteme:

„Die Interne Revision der Generaldirektion führte Querschnittsprüfungen an Stationen von Krankenanstalten durch. Zur unmittelbaren Prüfung der Pflegequalität bestand kein Auftrag. Dieser wurde nunmehr erteilt.

Über die örtliche Pflegeaufsicht hinaus war die Tätigkeit des Pflegepersonals bis 2001 von der Generaldirektion des Wiener Krankenanstaltenverbundes stichprobenartig kontrolliert worden. Mit der Umwandlung in eine Unternehmung im Sinne der Wiener Stadtverfassung wurde auch die frühere Direktion Alten- und Krankenpflege aufgelöst. Ab 2002 wurden weder von der Generaldirektion noch von der zuständigen Teilunternehmensdirektion Pflegekontrollen angeordnet oder durchgeführt.“

Umstrukturierung des KAV:

„Die Neustrukturierung der Unternehmung in drei Teilunternehmungen brachte es mit sich, dass den Krankenanstalten und Geriatriezentren als Dienststellen (…) nunmehr zwei Teilunternehmungsdirektionen („Wiener Städtische Krankenanstalten und Pflegeheime“, „Technische, wirtschaftliche und sonstige Serviceeinrichtungen“) bzw. die GED (Generaldirektion, Anm.) gegenüberstanden und die ehemaligen Kommunikationsstrukturen durchbrochen waren.“

„Nach Ansicht der MD-IR (Magistratsdirektion – Interne Revision und Personalressourcensteuerung, Anm.) wäre auf der Ebene der Anstalten nunmehr ein Gesamtverantwortlicher vorzusehen.“

“Überhaupt war die Frage zu stellen, ob angesichts der immer älter werdenden Bevölkerung eine ’sinngemäße’ Anwendung von Krankenhausstrukturen den Erfordernissen einer modernen geriatrischen Betreuung noch gerecht werden konnte.“

Prüfung durch die MA 47 im GZW:

„Die Einschau am 23. Juli 2003 erfolgte aus Anlass einer bereits am 20. März 2003 eingebrachten Sachwalterbeschwerde. Die Vorgangsweise der MA 47 war aus rechtlicher und prüfungstechnischer Sicht verbesserungswürdig. Die Aufsichtsbehörde verfügte über kein Prüfkonzept. Die Verhandlungsschrift ging auf die festgestellten Mängel nicht ein. Die im Geriatriezentrum am Wienerwald geltenden Standards und Richtlinien waren den Prüforganen nicht bekannt. (…) Beschwerden waren künftig einer zeitnahen Überprüfung zu unterziehen.“

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